Die Kanzlei für Insolvenzrecht und kompetente Schuldnerberatung - Deutschlandweit

Unsere seit 10 Jahren überregional tätige Kanzlei befasst sich im Wesentlichen mit Schulden, bzw. mit Forderungen, die sich gegen unsere Mandanten richten und die mit unerer Hilfe professionell abgebaut werden. Wir sind im Bereich Insolvenzrecht (Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz) und Schuldnerberatung mit dem Fokus Gläubigervergleich tätig und bieten Ihnen entsprechende Informationen, Beratung und Vertretung zu überschaubaren Kosten.

Wir helfen bei der Entschuldung unserer Mandanten. Zu allen Fragen in den Themenbereichen Privatinsolvenz, Insolvenzrecht und Gläubigervergleich beraten wir Sie in Berlin, aber insbesondere auch deutschlandweit. Ein besonderer Schwerpunkt ist diese überregionale Vertretung bei der Privatinsolvenz, sog. “Online-Schuldnerberatung“.

Wie das geht? Hier mehr! Bitte kontaktieren Sie uns - gleichgültig wo Sie wohnen - für weitere Informationen doch einfach telefonisch (030 - 40 50 40 30) oder über unser Kontaktformular. Eine Lösung Ihres Falles kann in den meisten Fällen gefunden werden - zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Mehr Informationen über den Träger der Kanzlei, Rechtsanwalt Heckmann, finden Sie im Impressum.

Die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz

Die Privatinsolvenz bzw. das Privatinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, mit dem die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Person beendet bzw. abgewickelt wird. Vorraussetzung der Einleitung einer Verbraucherinsolvenz ist, dass ein Gläubigervergleich mit den Gläubigern gescheitert ist - dieser Vergleichsversuch ist auch nach der Insolvenzrechtsreform vom 16.05.2013 weiter vorgesehen. Das Verfahren zur Erlangungn der Restschuldbefreiung wird Privatinsolvenz-Verfahren genannt. Ein zahlungsunfähiger Schuldner wird in der Regel nach Abschluss des Privatinsolvenzverfahrens oder Verbraucherinsolvenzverfahrens von den Schulden befreit, was als Restschuldbefreiung bezeichnet wird. Zweckmäßig ist ein Privatinsolvenzverfahren meist dann, wenn eine Person so stark überschuldet ist, dass sie in den nächsten fünf Jahren (bisher waren es sechs Jahre!) mit dem pfändbaren Einkommen (siehe Pfändungstabelle) nicht vollständig ihre Schulden tilgen kann - außer es gelingt (mit unserer Hilfe) ein Erlassvergleich mit den Gläubigern.