Die Kanzlei für Insolvenzrecht (Privatinsolvenz) und kompetente Schuldnerberatung

Unsere überregional tätige Kanzlei ist im Bereich Insolvenzrecht, Privatinsolvenz und Schuldnerberatung mit dem Fokus Gläubigervergleich tätig und bietet Ihnen entsprechende Informationen, Beratung und Vertretung zu überschaubaren Kosten.

Zu allen Fragen in den Themenbereichen Privatinsolvenz, Insolvenzrecht und Gläubigervergleich beraten wir Sie in Berlin, aber insbesondere seit 2004 auch deutschlandweit. Ein besonderer Schwerpunkt ist diese überregionale Vertretung bei der Privatinsolvenz .

Sollten Sie Ihr persönliches Anliegen hier nicht wiederfinden, kontaktieren Sie uns doch einfach telefonisch (030 - 40 50 40 30) oder über unser Kontaktformular. Eine Lösung kann in den meisten Fällen gefunden werden - zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Mehr Informationen über den Träger der Kanzlei, Rechtsanwalt Heckmann, finden Sie im Impressum.

Die Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer Privatperson abgewickelt wird, wenn ein Gläubigervergleich mit den Gläubigern gescheitert ist. Das Verfahren wird Privatinsolvenz-Verfahren genannt. Ein insolventer Schuldner wird in der Regel nach Abschluss des Privatinsolvenz-Verfahrens von den Schulden befreit, was als Restschuldbefreiung bezeichnet wird. Zweckmäßig ist ein Privatinsolvenz-Verfahren meist dann, wenn eine Person so stark überschuldet ist, dass sie in den nächsten sechs Jahren mit dem pfändbaren Einkommen voraussichtlich nicht vollständig ihre Schulden tilgen kann - und durch ggf. unsere Mithilfe kein Erlassvergleich (Gläubigervergleich) erzielt wird