Umschuldung

Kredit umschulden? Wann lohnt sich eine Umschuldung? Umschuldungen welcher Kredite sind möglich?

Möchten sie Kredite umschulden bzw. haben dies bereits erfolgreich getan und im folgenden aber festgestellt die Raten für das Darlehen sind doch zu viel? Die Umschuldung ist nur ein Weg, um mit ihren Schulden umzugehen.

Wurde ihre Umschuldung von der Bank abgelehnt oder Sie fühlen sich bei der Kreditumschuldung überfordert? Schuldenberater und Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team haben viel Erfahrung in den Bereichen Schuldnerberatung und Privatinsolvenz. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien 1. Beratungstermin!

Umschuldung – Was sind Umschuldungen und wie funktionieren sie?

Wollen Sie einen Kredit umschulden, bedeutet dies dass ein neues Darlehen (§ 488 BGB) aufgenommen wird, um die Restschuld, Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung für einen laufenden Kredit auf einmal zu bezahlen. Dies ist jederzeit möglich, soweit ein Kündigungsgrund vorliegt und innerhalb der Kündigungsfrist das laufende Darlehen abgelöst wird (§§ 489, 490 BGB). Die Gründe für eine Umschuldung können vielfältig sein. Genaueres dazu lesen Sie weiter unten in diesem Beitrag!

Die Umschuldung erfolgt im wesentlichen in vier Schritten.

  1. Zunächst sucht sich der Kreditnehmer einen Umschuldungskredit aus.
  2. Dann prüft und vergleicht er die Kreditbedingungen mit denen des laufenden Kredits. So stellt er fest, ob die Umschuldung vorteilhaft wäre.
  3. Ist der Umschuldungskredit vorteilhaft, schließt er einen Darlehensvertrags mit der Bank.
  4. Dann erst kündigt er den laufenden Kredit und tilgt seine Schuld. Die Bank bei der ein Umschuldungskredit beantragt wurde übernimmt die Tilgung für den Kreditnehmer, soweit dieser eine Vollmacht erteilt hat.
Bevor die Umschuldung bei der Bank bewilligt wird, prüft diese die Bonität über eine der Auskunfteien. Ergibt ihr Bonitätsscore, dass die Rückzahlung des Umschuldungskredits unwahrscheinlich ist, wird dieser nicht bewilligt. Sie befinden sich trotzdem weiterhin in der Situation, dass ihre Schuldenlast nicht mehr tragbar ist! Rechtsanwalt Heckmann und sein Team betreuen Sie bei der Entschuldung mit professioneller Hilfe persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien 1. Beratungstermin!
Wurde ihr Umschuldungskredit bei einer Bank nicht bewilligt, beantragen sie diesen nicht schufafrei im Ausland. Die Bank hat Zahlungsschwierigkeiten angenommen und dies meist nicht ohne Grund. Eventuell war die Umschuldung nicht der richtige Weg für Sie.

Gute Gründe für eine Umschuldung

 In einigen Schuldensituationen sprechen gute Gründe für eine Umschuldung. Nicht immer bringt diese jedoch die erwartete Entlastung oder wird von der kreditgebenden Bank bewilligt.

Nutzung der anhaltenden Niedrigzinsphase

Bei älteren Krediten können Einsparungen durch eine Umschuldung erreicht werden. Möchten Sie ihren Kredit umschulden, kann bei der Aufnahme des neuen Darlehens eine überflüssige Restschuldenversicherung beendet werden. Zudem ist es möglich bei Abschluss eines neuen Kreditvertrags die anhaltende Niedrigzinsphase zum eigenen Vorteil zu nutzen. So kann der Kreditnehmer für einen neuen Kredit weniger Zinsen zahlen und dadurch sinkt die Höhe der monatlichen Raten oder trotz der gleichbleibenden Höhe der Monatsraten, kann eine geringere Laufzeit vereinbart werden. Je größer der Zinsunterschied bei der Umschuldung, desto mehr spart der Schuldner.

Die Umschuldung dient der Übersichtlichkeit

Die Umschuldung kann zudem auch der Übersichtlichkeit dienen. Vor allem bei der Aufnahme mehrerer Ratenkredite kann der Schuldner schnell in die Schuldenfalle treten. Unseren Beitrag zu Ratenzahlungen lesen Sie hier! Der Umschuldungskredit fasst alle einzelnen Verpflichtungen in einer zusammen. Zudem kann der Schuldner die Laufzeit verändern und die Kreditsumme erhöhen.

Vorteile lassen sich genau beziffern
Wie hoch die Vorteile genau ausfallen, lässt sich durch einen Vergleich des alten Kredits mit dem neuen oftmals genau beziffern. Verglichen werden sollten dabei die Höhe der Restschuld, restliche Laufzeit, Zinsen und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Informationen kann jeder bei seiner Kreditbank erfragen oder einem Tilgungsplan entnehmen.

Laufen mehrere Kredite muss der Kreditnehmer Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB) aller einzelnen Kredite addieren. Erst dann lässt sich sagen welche Höhe die neue Darlehenssumme betragen muss, um alle Kosten zu tilgen. Nachdem die Kosten addiert wurden zeigt sich auch erst, ob eine Umschuldung der Kredite wirklich einen finanziellen Vorteil bringt.

Keine Abschlussgebühren bei Umschuldungen

In seinem Urteil v. 10. September 2019 hat der BGH entschieden, dass Banken für die Umschuldung keine zusätzliche Abschlussgebühr erheben dürfen. Im zugrundeliegenden Sachverhalt klagte der Verbraucherverband gegen die Sparkasse. Diese erhob für einen Kreditnehmer eines Immobilienkredit eine Gebühr von 100,- EUR bei der Umschuldung.

„Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung
„4. Sonstige Kredite

4.8 Sonstige Entgelte


Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen
100,00 €“

unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im
Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam“

Vorfälligkeitsentschäigung und Kreditumschuldungen gehen Hand in Hand

Die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB) fällt bei der Umschuldung von Krediten nicht in allen Situationen an. Sie stellt eine Art Schadenersatz für die frühzeitige Rückzahlung der Kreditsumme an die Bank dar. Der Bank entgehen bei der Umschuldung Zinsen, für diesen Ausfall soll sie entschädigt werden.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Art des Kredits und dessen Restlaufzeit. Bei einem Ratenkredit der noch mehr als ein Jahr Restlaufzeit hat, darf diese maximal 1% betragen. Ab unter einem Jahr Restlaufzeit ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf 0.5% begrenzt.

Etwas anders ist dies in der Baufinanzierung geregelt. Dort ist die Vorfälligkeitsentschädigung der Höhe nach innerhalb der ersten 10 Jahre Laufzeit nicht begrenzt. Innerhalb dieser Zinsbindungsfrist muss die Bank nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Veräußerung der Immobilie) der Umschuldung zustimmen. Danach kann eine Umschuldung ohne Entschädigung innerhalb einer sechs monatigen Frist erfolgen.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Umschuldung gibt es bei Dispokrediten und Krediten ohne Zinsbindung.

Einer der teuersten Kredite ist der Dispokredit. Dabei fallen unter Umständen mehr als 10% Überziehungszinsen an. In deser Situation kann es sein, dass ein Umschuldungskredit günstiger ist als der Dispokredit. Bei der Tilgung des Dispokredits gibt es zudem keine Vorfälligkeitsentschädigung!

Kann man jeden Kredit umschulden?

Grundsätzlich kann jeder Kredit umgeschuldet werden. Laufen mehrere  Kredite muss der Kreditnehmer Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung aller einzelnen Kredite addieren. Erst dann lässt sich sagen welche Höhe die neue Darlehenssumme betragen muss, um alle Kosten zu tilgen. Nachdem die Kosten addiert wurden zeigt sich auch erst, ob eine Umschuldung der Kredite wirklich einen finanziellen Vorteil bringt.

Hohe Zinsen haben häufig Dispokredite, Ratenkredite oder Kreditkartenkredite. Diese kann man aber jederzeit umschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung und besondere Kündigungsfristen sind hier nicht zu beachten.

Bei Immobilienkrediten ist eine Umschuldung jederzeit möglich. Allerdings kann diese sehr teuer werden. Die Banken sind innerhalb der Zinsbindungsfrist nicht in der Höhe ihrer Vorfälligkeitsentschädigung beschränkt. Eine Umschuldung von Krediten im Immobilienbereich empfiehlt sich daher erst nach einer Laufzeit von 10 Jahren.

Bei der Umschuldung von Darlehen die im Rahmen eines Autokauf eingegangen wurden, ist ebenfalls jederzeit möglich. Oft hat die Bank bei der Zustimmung zum Darlehensvertrag (§ 488 BGB) das Auto als Sicherheit verlangt. Dann behält sie bis zur Ablösung der Kreditsumme den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Pfand. Ist die Summe durch den Umschuldungskredit vollständig bezahlt, kann der Brief heraus verlangt werden.

Nicht immer führt die Umschuldung zur erhofften Erleichterung in der Schuldenlage. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen 1. Beratungstermin und lassen sich von einem erfahrenen Schuldenberater betreuen!

Trotz einer erfolgreichen Umschuldung haben Sie noch mit Ihren Schulden zu kämpfen?

Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Beratung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!

Der Erfolg gibt uns Recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändung die Nummer 1 in Berlin!