Aktualisiert am 27.02.2026

Beantragen Sie Ihre
P-Konto Bescheinigung online

Wurde Ihr Konto gepfändet, schützt ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zunächst nur den gesetzlichen Grundfreibetrag von 1.560 € pro Monat. Oft steht Ihnen jedoch ein deutlich höherer Pfändungsfreibetrag zu. Etwa wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind, Kindergeld oder Sozialleistungen erhalten. Diesen erhöhten Pfändungsschutz erhalten Sie mit einer P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO.

Die P-Konto Bescheinigung weist gegenüber Ihrer Bank nach, dass Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht. Sie wird von einer gesetzlich befugten Stelle, etwa Anwälten oder Schuldnerberatungen, ausgestellt und listet alle anrechenbaren Beträge wie Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen auf. Nach Einreichung bei Ihrer Bank wird Ihr Freibetrag entsprechend erhöht.

Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit, Ihre P-Konto Bescheinigung bequem per Online-Antrag zu beantragen. Wir prüfen Ihren Antrag persönlich und stellen Ihre Bescheinigung in kürzester Zeit an Sie aus – ganz ohne Termin oder lange Wartezeiten.

So funktioniert es

Über die Plattform unseres Partners Monto füllen Sie einen kurzen Online-Fragebogen aus und laden Ihre Nachweise hoch.Wir prüfen Ihre Angaben individuell und stellen die P-Konto Bescheinigung aus. Sie erhalten Ihre Bescheinigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail als PDF und zusätzlich als Original per Post innerhalb von 2–3 Werktagen. Die Bescheinigung ist sofort bei jeder Bank in Deutschland einreichbar.

Anwaltlich ausgstellt

Jede P-Konto Bescheinigung wird von Rechtsanwalt Jan Heckmann ausgestellt. Somit sind die Bescheinigungen rechtssicher und bundesweit gültig.

Schnelle Zustellung

Per E-Mail als PDF in der Regel innerhalb von 24 Stunden, oft noch am selben Tag. Zusätzlich erhalten Sie das Original per Post innerhalb von 2–3 Werktagen.

Von jeder Bank akzeptiert

Die Bescheinigung entspricht allen rechtlichen Anforderungen und wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland anerkannt.


Wie funktioniert die P-Konto Bescheinigung?

Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist über ein Freibetragssystem geregelt. Jeden Monat steht Ihnen ein bestimmter Pfändungsfreibetrag zur Verfügung, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. Dieser Betrag ist von der Pfändung geschützt. Wenn Ihr Guthaben oder Zahlungseingänge auf Ihrem P-Konto jedoch den Freibetrag übersteigen, können diese Beträge an den pfändenden Gläubiger abgeführt werden.

Der Grundfreibetrag von 1.560,00 € pro Kalendermonat gilt automatisch mit der Einrichtung des P-Kontos (§ 899 Abs. 1 ZPO). Darüber hinaus sieht § 902 ZPO Erhöhungsbeträge vor: Für die erste Person, der Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich der Freibetrag um 585,23 €, für die zweite bis fünfte Person um jeweils weitere 326,04 €. Zusätzlich werden bestimmte Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld oder einmalige Sozialleistungen in voller Höhe geschützt.

Diese Erhöhungsbeträge werden von Ihrer Bank jedoch nicht automatisch berücksichtigt. Um den höheren Freibetrag freischalten zu lassen, müssen Sie Ihrer Bank eine P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO vorlegen. Die Bescheinigung weist Ihre individuellen Erhöhungsgründe nach – Ihre Bank ist dann gesetzlich verpflichtet, den erhöhten Freibetrag spätestens ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage zu berücksichtigen.


Wann brauche ich eine P-Konto Bescheinigung?

Sie benötigen eine P-Konto Bescheinigung, wenn Ihr Konto gepfändet wurde (oder eine Pfändung unmittelbar bevorsteht) und mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

Unterhaltspflichten

Sie leben mit Ihren Kindern oder Ihrem Ehepartner in einem Haushalt oder zahlen gesetzlichen Unterhalt. Der Freibetrag erhöht sich um 585,23 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und um jeweils 326,04 € für die zweite bis fünfte Person (Stand: 1. Juli 2025). Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen muss die Erhöhung beim Vollstreckungsgericht beantragt werden (§ 906 Abs. 2 ZPO).

Kindergeld und Geldleistungen für Kinder

Sie erhalten Kindergeld oder andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder, wie z. B. Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Diese Beträge werden zusätzlich zum Freibetrag in voller Höhe geschützt (§ 902 S. 1 Nr. 5 ZPO).

Sozialleistungen für Haushaltsmitglieder

Sie erhalten Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die auch für in Ihrem Haushalt lebende Personen wie Partner oder Stiefkinder bestimmt sind (§ 902 S. 1 Nr. 1b und 1c ZPO).

Eigene Sozialleistungen über dem Grundfreibetrag

Sie erhalten selbst laufende Geldleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, die den Grundfreibetrag übersteigen. Diese Beträge sind ebenfalls pfändungsgeschützt (§ 902 S. 1 Nr. 4 ZPO).

Gesundheitsbedingte Leistungen und einmalige Sozialleistungen

Sie erhalten Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens, z. B. Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Blindengeld. Ebenso geschützt sind einmalige Sozialleistungen wie Erstausstattungsbeihilfen (§ 902 S. 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 54 SGB I). Zusätzlich fallen Leistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" unter den Pfändungsschutz (§ 902 S. 1 Nr. 3 ZPO).

Nachzahlungen von Leistungen

Sie haben Nachzahlungen von laufenden Leistungen erhalten, die sich auf zurückliegende Monate beziehen. Nachzahlungen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kindergeld und anderen Geldleistungen für Kinder sind gemäß § 904 Abs. 1 ZPO in voller Höhe per Bescheinigung schützbar. Nachzahlungen sonstiger SGB-Leistungen (z. B. Rente, Krankengeld, Pflegegeld) oder Arbeitseinkommen können per Bescheinigung nur geschützt werden, wenn der Nachzahlungsbetrag insgesamt 500 € nicht übersteigt (§ 904 Abs. 2 ZPO). Bei höheren Beträgen ist ein Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich.

Weitere gesetzlich unpfändbare Geldleistungen

Sie erhalten Geldleistungen, deren Unpfändbarkeit in landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften ausdrücklich festgelegt ist – etwa bestimmte Entschädigungsleistungen oder Opferrenten (§ 902 S. 1 Nr. 6 ZPO).


So erhöhen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag

Über unseren Partner Monto können Sie Ihre Bescheinigung in wenigen Schritten online beantragen:

1

Online-Fragebogen ausfüllen
Auf der Seite mein-pkonto.de werden Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen geführt. Ihr Freibetrag wird dabei automatisch berechnet. Geben Sie anschließend Ihre persönlichen Daten, Ihre IBAN und Ihre individuelle Situation (Unterhaltspflichten, Sozialleistungen, Kindergeld etc.) an.

2

Antrag abschließen
Schließen Sie den Antrag ab und laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch – z. B. Kindergeldbescheide oder Kontoauszüge. Unsere Kanzlei prüft dann Ihren Antrag und erstellt Ihre Bescheinigung.

3

Zustellung und Einreichung
Sie erhalten Ihre Bescheinigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail als PDF. Das unterschriebene Original folgt innerhalb von 2–3 Werktagen per Post. Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank ein – diese ist gesetzlich verpflichtet, den erhöhten Freibetrag spätestens ab dem zweiten Geschäftstag zu berücksichtigen.


Aktuelle Freibeträge auf dem P-Konto (Stand: 1. Juli 2025)

Grundfreibetrag: 1.560 € pro Monat – gilt automatisch auf jedem P-Konto, ohne dass eine Bescheinigung erforderlich ist.

Mit der P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO können folgende Erhöhungsbeträge hinzukommen:

Erste unterhaltsberechtigte Person: + 585,23 € (Gesamtfreibetrag: 2.145,23 €). Zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: jeweils + 326,04 €. Kindergeld wird zusätzlich in voller Höhe geschützt (aktuell 259 € pro Kind). Bestimmte Sozialleistungen, einmalige Zahlungen und Nachzahlungen können den Freibetrag ebenfalls erhöhen.

Nicht verbrauchtes pfändungsgeschütztes Guthaben kann bis zu drei Monate in den Folgemonat übertragen werden.


Häufig gestellte Fragen

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Jeder Kontoinhaber kann sein bestehendes Girokonto bei seiner Bank kostenlos in ein P-Konto umwandeln lassen. Bei einer Kontopfändung schützt das P-Konto automatisch Guthaben bis zum Grundfreibetrag von 1.560 € pro Monat (Stand: 1. Juli 2025). Über diesen Betrag können Sie frei verfügen – Überweisungen, Lastschriften und Bargeldabhebungen bleiben möglich.

Was ist eine P-Konto Bescheinigung?

Eine P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO ist ein Dokument, das Ihrer Bank nachweist, dass Ihnen ein höherer Freibetrag als der Grundfreibetrag zusteht. Ohne Bescheinigung schützt die Bank nur 1.560 €. Mit einer Bescheinigung können Sie den geschützten Betrag erhöhen – etwa wenn Sie Unterhaltspflichten haben, Kindergeld beziehen oder Sozialleistungen für weitere Personen erhalten.

Wer darf eine P-Konto Bescheinigung ausstellen?

Laut § 903 ZPO dürfen Bescheinigungen ausgestellt werden von: Rechtsanwälten und Steuerberatern, anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträgern (z. B. Jobcenter, Sozialamt), Familienkassen, Arbeitgebern und bestimmten gemeinnützigen Stellen. Unsere Bescheinigungen werden von Rechtsanwalt Jan Heckmann ausgestellt.

Wie lange dauert es, bis ich meine Bescheinigung erhalte?

Nach Abschluss Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail als PDF. Das unterschriebene Original wird Ihnen zusätzlich per Post zugesandt und ist in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen bei Ihnen.

Wird die Bescheinigung von meiner Bank akzeptiert?

Ja. Die Bescheinigung entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach § 903 ZPO und wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland anerkannt. Ihre Bank ist verpflichtet, den erhöhten Freibetrag spätestens ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage der Bescheinigung einzurichten (§ 903 Abs. 4 ZPO).

Was kostet die P-Konto Bescheinigung?

Die Bescheinigung kostet 21,90 €. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung. Die Zahlung kann bequem online per Kreditkarte, PayPal oder Klarna getätigt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Werden staatliche Leistungen in Ihrer Bescheinigung angerechnet können folgende Nachweise erforderlich sein: Kontoauszüge über erhaltendes Kindergeld oder andere Leistungen für Kinder, Leistungszusagebescheid der Krankenkasse bei erhaltendem Pflegegeld. Bewilligungsbescheid von Bürgergeld für erhaltendes Bürgergeld usw. . Der Online-Fragebogen zur P-Konto Bescheinigung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigt Ihnen genau, welche Unterlagen Sie hochladen müssen.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die P-Konto Bescheinigung ist grundsätzlich nicht befristet. In der Praxis verlangen die meisten Banken jedoch nach etwa zwei Jahren die Vorlage einer neuen Bescheinigung, sofern die Kontopfändung noch besteht. Ihre Bank kann auch schon vorher eine neue Bescheinigung verlangen, wenn vermutet wird, dass sich Ihr Freibetrag geändert hat. Wenn sich Ihre persönliche Situation ändert (z. B. ein weiteres Kind oder der Wegfall einer Unterhaltspflicht), sollten Sie eine aktualisierte Bescheinigung schon vor Ablauf der zwei Jahresfrist beantragen.

Kann ich die PDF-Bescheinigung direkt bei meiner Bank einreichen?

Ja. Viele Banken akzeptieren die Bescheinigung bereits als PDF per E-Mail oder über das Online-Banking. Für den Fall, dass Ihre Bank das Original verlangt, erhalten Sie die unterschriebene Bescheinigung zusätzlich per Post.

Brauche ich die Bescheinigung, wenn ich nur den Grundfreibetrag benötige?

Nein. Der Grundfreibetrag von 1.560 € gilt automatisch auf jedem P-Konto, ohne dass Sie etwas veranlassen müssen. Eine Bescheinigung benötigen Sie nur, wenn Ihnen aufgrund von Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner, Kindergeld, Sozialleistungen oder anderen Gründen ein höherer Freibetrag zusteht.