Aktueller Pfändungsrechner 2023/2022
Der aktuelle Pfändungsrechner für Ihren Pfändungsfreibetrag zwischen 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht jährlich (§ 850 Abs. 4 S. 2 ZPO) neue Pfändungsfreigrenzen für den unpfändbaren Teil des Nettoeinkommens (= Basisfreibetrag). Auf dieser Grundlage haben wir Ihnen den aktuellen Pfändungsrechner 2022-2023 erstellt. Mit diesem können Sie Ihre Pfändungsfreibeträge für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 errechnen.
Nach der Bekanntmachung im BGBl. am 25. Mai 2022 ergeben sich die folgenden neuen unpfändbaren Beträge:
Der Basisfreibetrag beträgt seit Juli 2022 1.330,16 €!
Der Basisfreibetrag erhöht sich bei der ersten Person, der Unterhalt gewährt wird, um 500, 62 € (= Unterhaltszuschlag) – bei jeder weiteren unterhaltspflichtigen Person um 278, 90 € im Monat (§ 850c Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Teil des Arbeitseinkommens, der 4077,72 € monatlich übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags unberücksichtigt (§ 850c Abs. 3 S. 3 ZPO). Der Mehrbetrag über 4077,72 € ist also voll pfändbar.
Die bis 30. Juni 2022 geltende Pfändungstabelle finden Sie hier! Alle älteren Pfändungstabellen und eine Prognose der Pfändungstabelle 2023-2024 können Sie bei uns ebenfalls einsehen. Belesen Sie sich zur Entwicklung der pfändungsfreien Beträge und verfolgen mit uns die weiteren Entwicklungen.
aktueller Pfändungsrechner 2023/2022
Monatliches Netto-Einkommen:
Unterhaltsberechtigte Personen:
Tragen Sie nebenstehend zunächst ihr monatliches Nettoeinkommen ein.
Weitere Informationen zu der Frage, welche Einkünfte zu Ihrem Nettoeinkommen zählen und welche nicht beachtet werden müssen, finden Sie hier.
Im nächsten Schritt bestimmen Sie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Weitere Informationen zu der Frage, wer unterhaltsberechtigt ist und wer nicht, finden Sie hier.
Sie brauchen Hilfe, dass es gar nicht erst zu einer Pfändung kommt? Wir helfen Ihnen die Berechnungen überflüssig werden zu lassen!
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem individuellen Freibetrag oder Ihrer Entschuldung z.B. durch Vergleich oder Anmeldung einer Privatinsolvenz? Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!
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