Aktueller Pfändungsrechner 2024 (2024 – 2025)

Der aktuelle Pfändungsrechner errechnet für Sie Ihren Pfändungsfreibetrag! Gültig ist der aktuelle Pfändungsfreibetrag und somit Pfändungsrechner zwischen dem 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 – ab dem 1. Juli 2025 wird der Pfändungsrechner entsprechend aktualisiert.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht jährlich (§ 850 Abs. 4 S. 2 ZPO) neue Pfändungsfreigrenzen für den unpfändbaren Teil des Nettoeinkommens (= Basisfreibetrag). Auf dieser Grundlage haben wir Ihnen den aktuellen  Pfändungsrechner 2024-2025 erstellt. Mit diesem können Sie Ihre Pfändungsfreibeträge für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 errechnen.

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.491,75 €. Sie ist bis zum 30. Juni 2025 gültig.

Nach der Bekanntmachung des BMJV im April 2024 ergeben sich die folgenden neuen unpfändbaren Beträge:

Der Basisfreibetrag erhöht sich bei der ersten Person, der Unterhalt gewährt wird, um 560,90 €(= Unterhaltszuschlag) – bei jeder weiteren unterhaltspflichtigen Person um 312,78 € im Monat (§ 850c Abs. 2 S. 2 ZPO).  Der Teil des Arbeitseinkommens, der 4573,10 € monatlich übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags unberücksichtigt (§ 850c Abs. 3 S. 3 ZPO). Der Mehrbetrag über 4573,10 € ist also voll pfändbar.

Die bis um 30. Juni 2025 aktuelle, geltende Pfändungstabelle finden Sie hier

Alle älteren Pfändungstabellen können Sie bei uns ebenfalls einsehen. Belesen Sie sich zur Entwicklung der pfändungsfreien Beträge und verfolgen Sie mit uns die weiteren Entwicklungen.

aktueller Pfändungsrechner 2024

Monatliches Netto-Einkommen:


Unterhaltsberechtigte Personen:

Tragen Sie nebenstehend zunächst ihr monatliches Nettoeinkommen ein.

Weitere Informationen zu der Frage, welche Einkünfte zu Ihrem Nettoeinkommen zählen und welche nicht beachtet werden müssen, finden Sie hier.

Im nächsten Schritt bestimmen Sie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Weitere Informationen zu der Frage, wer unterhaltsberechtigt ist und wer nicht, finden Sie hier.

Das System der Pfändungstabellen

Anhand der sich jährlich zum 1. Juli anpassenden Pfändungsfreibeträge kann eine neue Pfändungstabelle errechnet werden. Anhand dieser lassen sich die bei der Lohnpfändung individuell pfändbare Beträge berechnen.

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