Auskunfteien

Was sind Auskunfteien? Wie arbeiten sie und warum sollte jeder das wissen?

Auskunfteien sind Unternehmen die mittels der Erhebung von personenbezogenen Daten und solchen über die Zahlungsaktivitäten von Privatpersonen und Unternehmen ermitteln, wie deren Zahlungsfähigkeit ist.

Sollte ein negativer Eintrag in einer Auskunftei eine schlechte Bonität ergeben, kann es passieren, dass Sie keinen Rechnungskauf tätigen können oder Ihnen schlechte Kreditbedingungen gestellt werden.

Wie arbeiten Auskunfteien?

Auskunfteien sammeln Daten bei verschiedenen Stellen und errechnen für Privatpersonen und Unternehmen einen Bonitätsscore. Der Score-Wert stellt eine Wahrscheinlichkeit dar, mit der eine Person ihre Rechnungen bezahlen kann. Anhand der Daten wird eine Person einer Vergleichsgruppe zugeteilt. Die in der Vergleichsgruppe geltende Zahlungsmoral, erhält auch die zugeordnete Person. Der Score stellt also eine Einschätzung der Bonität durch die jeweilige Auskunftei dar. Weil es sich bei Auskunfteien um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, ist das detailliert Vorgehen vom Geschäftsgeheimnis umfasst.

„b) Aus der Gesetzgebungsgeschichte folgt daher, dass der Gesetzgeber auf der einen Seite dem Betroffenen ausreichende Informationen darüber an die Hand geben wollte, welche – ihn betreffenden – Sachverhalte Grundlage der Wahrscheinlichkeitsberechnungen waren, insbesondere um falsche Daten korrigieren zu können und von der statistischen Betrachtung abweichende Umstände gegenüber den – etwa über eine Kreditvergabe – entscheidenden Stellen darlegen zu können. Auf der anderen Seite sollte die Scoreformel als Geschäftsgeheimnis der Auskunfteien geschützt werden.“ (BGH, Urteil v. 28.01.14 Az. VI ZR 156/13)

Ergibt ein Bonitätsscore eine gute Zahlungsfähigkeit, zeigt dies dem anfragenden Unternehmen, dass die Begleichung der Rechnung sehr wahrscheinlich ist.

Welche Daten werden erhoben?

Die Auskunfteien erheben zunächst personenbezogene Daten, wie:

  • Name,
  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Adresse.
Wichtiger sind aber die darüber hinaus erhobenen Daten über:

Insbesondere die Adresse kann zur Einordnung in eine Vergleichsgruppe allein anhand des Wohnumfelds führen, wenn über eine Person keine Daten über deren wirtschaftliche Situation und Zahlungsverhalten erhoben werden konnten. Dies zeigt, dass Auskunfteien eine falsche Zuordnung vornehmen können.

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Die Schufa und Creditreform Boniversum GmbH arbeiten mit der gleichen Skala bei der Auskunft über die Bonität einer Person. Ein Score von 100 wird als sehr gut eingeschätzt. Ab einem Score von 286 wird ein hohes Risiko bei der Bezahlung einer Rechnung angenommen. Ab einem Score von 600 ist eine Person insolvent.

Woher kommen diese Daten?

Jede Auskunftei setzt bei der Datenerhebung einen anderen Schwerpunkt. Alle großen Auskunfteien in Deutschland erhalten ihre Daten von Vertragspartnern, Banken- und Telekommunikationsunternehmen, aus öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Handelsregister, Insolvenzverzeichnis, Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte) oder von Inkassounternehmen.

Auskunfteien gibt es seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Seit dem beurteilen sie bei der Vergabe von Krediten die Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners. Der Kreditgeber kann so seine Risiken abschätzen und die Vertragsbedingungen danach ausrichten. Während die Abfrage sich früher primär auf die Abfrage von Informationen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen richtete. Stehen bei der Abfrage seit dem 20. Jahrhundert Verbraucher im Vordergrund. Durch Anpassung der Kreditkonditionen wird eine funktionelle Volkswirtschaft ermöglicht.

Kann jede Person, jedes Unternehmen, die Auskunfteien zur Bonität jederzeit befragen?

Voraussetzung für die Abfrage der Bonität bei den Auskunfteien ist, dass ein berechtigtes Interesse besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt ist. Beim Online Kauf auf Rechnung fordern Unternehmen regelmäßig, beim Abschluss des Kaufvertrags eine solche Einwilligung. Das berechtigte Interesse ist dann gegeben, wenn das anfragende Unternehmen bei der Geschäftsanbahnung oder während des Geschäftsverlaufs selbst ein finanzielles Risiko eingeht.

Auskunfteien werden häufig befragt bei Geschäften mit Neukunden. Dann kann der Score über einen Vertragsabschluss und die Konditionen (z.B. ob Sicherheiten verlangt werden) entscheiden. Bei bestehenden Kunden fragen Unternehmen ab einem bestimmten Geschäftsvolumen jährlich den Score ab, um das Verhalten der Bonität zu erfassen, sog. Monitoring.

Zudem erfragen auch Finanzdienstleister und Kreditinstitute die Bonität ihrer Vertragspartner bei den Auskunfteien, um einzuschätzen ob überhaupt ein Angebot unterbreitet wird. Dies wird in der Regel ab einem Score von ca. 300 nicht erfolgen. Dann ist das Risiko, dass der Vertragspartner den Kreditvertrag nicht erfüllen kann zu hoch.

Die wichtigsten Auskunfteien in Deutschland – Auskunfteien Liste

Schufa Auskunft

Bei der Schufa Auskunftei sind Daten von ca. 66 Millionen Personen erfasst.

SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum

Schufa Selbstauskunft Online

CRIF Bürgel Selbstauskunft

Bei der Bürgel Auskunftei sind ca. Daten von 56 Millionen Personen erfasst.

CRIF Bürgel GmbH
Team Selbstauskunft
Friesenweg 4, Haus 12
22763 Hamburg

Bürgel Selbstauskunft Online

Creditreform Auskunft

Die Creditreform Auskunft hat Daten zu ca. 55 Millionen Personen in Deutschland.
Creditreform Boniversum GmbH
Consumer Service
Hellersbergstraße 11
41460 Neuss

Infoscore Auskunft

Bei der Infoscore Auskunft sind Daten von ca. 8 Millionen Menschen erfasst.
Infoscore Consumer Data GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Wird die Arbeit von Auskunfteien überwacht?

Die Auskunfteien arbeiten auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Für die Überwachung der Datenerhebung und Weitergabe an Dritte durch die Auskunfteien ist in jedem Bundesland ein Datenschutzbeauftragter benannt (§ 5 BDSG). Vermutet eine Person, dass sich eine Auskunftei rechtswidrig verhält, kann er zu diesem Kontakt aufnehmen. Den jeweiligen Sitz der Auskunfteien finden Sie weiter oben auf dieser Seite!

Nach Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG haben betroffene Personen ein Recht auf Selbstauskunft. Dieses kann einmal jährlich kostenlos beantragt werden. So entsteht auch mittelbar eine Kontrollmöglichkeit. Falsche Eintragungen können identifiziert und gegebenenfalls berichtigt werden.

Lesen Sie zur Löschung von Einträgen auch unseren Beitrag zur Schufa, hier.

Statistisch gesehen sind die Zuordnungen der Auskunfteien von Personen in eine Vergleichsgruppe korrekt. Daher gelten diese Allgemein als zuverlässig bei der Auskunft über die Zahlungsfähigkeit einer Person.

Eine negative Bewertung kann für Betroffene aber sehr schwerwiegende Folgen haben. Daher ist eine regelmäßige Prüfung der Daten mittels Selbstauskunft ratsam. Oben finden Sie die Links zur online Beantragung für alle wichtigen Auskunfteien in Deutschland. Bei falschen Eintragungen steht der Person ein Recht auf Löschung, Sperrung oder Berichtigung zu (Art. 16ff. DSGVO, § 35 BDSG). Sollten Ihnen Fehler bei der Datenerhebung bekannt werden, können Sie die Auskunftei darüber direkt informieren. Bei erledigten Forderungen kann ein Vermerk eingetragen werden.

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