Anwaltskosten

Erstberatung Anwalt – Wie viel kostet diese? Wann entstehen beim Anwalt Kosten?

Rechtsanwalt und Schuldenberater Jan Heckmann und sein Team haben seit über 15 Jahren Erfahrung in der anwaltlichen Schuldnerberatung und bei der Arbeit mit Privatinsolvenzen.

Anwaltskosten richten sich nach den jeweils erbrachten Leistungen und der Art der Vertretung durch den Anwalt. Rechtsdienstleistungen können untergliedert werden in:

  • anwaltliche Beratung,
  • nach außen gerichtete Tätigkeiten,
  • anwaltliche Vertretung und
  • Anwaltkosten bei gerichtlicher Vertretung.

Wollen Sie eine Privatinsolvenz anmelden? Brauchen Sie hilfe bei der anwaltlichen Entschuldung? Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung für die Bereiche Schuldnerberatung und Insolvenz.

Anwaltskosten Erstberatung Kosten Anwalt § 34 RVG

Wieviel kostet eine Erstberatung beim Anwalt (Anwaltskosten)?

Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Charakter der Tätigkeit oder dem Streitgegestand.

Für eine Erstberatung des Anwalts gibt es Obergrenzen. Bei der Beratung eines Verbrauchers entstehen Anwaltskosten in Höhe von 190,- EUR zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Diese Kosten werden in unserer Rechtsanwaltskanzlei allerdings nur bei einer echten Erstberatung abgerechnet. Diese unterscheidet sich von einem kostenfreien Informationsgespräch. Nur bei einer anwaltlichen Beratung ist der Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtet die Kosten für die Erstberatung zu erheben.

Bei der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Beratung z.B. Insolvenzverschleppung, Insolvenzanfechtung, Geschäftsführerhaftung werden Anwaltskosten von 200,- EUR bei der Erstberatung erhoben. Wie die Kosten in der anwaltlichen Schuldnerberatung bemessen werden erklären wir hier!

Eine Ausnahme bieten wie Ihnen im Bereich Schuldnerberatung und Privatinsolvenz an! Auf diesem Gebiet haben wir seit vielen Jahren Erfahrung und sind spezialisiert. Im nächsten Schritt können sie für eine kostenlose Erstberatung einen Termin telefonisch, online oder persönlich vereinbaren!

Anwaltskosten für nach außen gerichtete Tätigkeiten

Wir sind auf Fragen der Schuldnerberatung und Privatinsolvenz spezialisiert! In diesen Bereichen bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Einen 1. Termin können sie persönlich vor Ort, telefonisch oder schriftlich in einem unserer zahlreichen Büros vereinbaren. Die Schuldnerberatung ermöglichen wir Ihnen deutschlandweit!

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf und wir vereinbaren mit Ihnen individuell Anwaltskosten. Die Vereinbarung kann unter den gesetzlichen Gebühren liegen. Vorzugswürdig werden die Kosten für den Anwalt individuell vereinbart und angepasst.

In besonderen Fällen kann mit Ihrem Anwalt auch eine Stundung der Kosten vereinbart werden. Diese können von Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Auch eine Vereinbarung zur Ratenzahlung ist möglich.

Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung

Eine individuelle Vereinbarung von Anwaltskosten ist im gerichtlichen Verfahren nicht möglich. Die Gebühren für den Anwalt richten sich nach den Vorgaben des RVG und dem Streitwert. Diese werden vom Gericht im Beschlusswege festgesetzt.

Wird der Anwalt außergerichtlich tätig, kann Beratungshilfe beantragt werden. Steht eine Person die der anwaltlichen Hilfe bedarf, finanziell schlecht dar, kann diese Beratungshilfe beantragen. In gerichtlichen Verfahren spricht man von Prozesskostenhilfe. Diese kann in der Geschäftsstelle des Gerichts beantragt werden, bei dem das Verfahren geführt wird. Weitere Informationen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe in Berlin finden Sie hier!

Beratungshilfe beantragen!

Beratungshilfe wird wirtschaftlich schwachen Personen gewährt, die eine Rechtsberatung oder Vertretung des Anwalts nach außen benötigen. Sollte der Mandant ein sehr geringes Einkommen haben oder etwa Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II beziehen, kann dieser beim Amtsgericht des Wohnortes einen Beratungshilfeschein beantragen. Wir werden dann gerne gegen eine Beratungshilfegebühr von 15,- EUR ohne Erhebung weiterer Gebühren tätig.

Haben Sie mit Schulden zu kämpfen, wollen wissen ob Sie eine Privatinsolvenz anmelden können oder brauchen einen erfahrenen Schuldenberater? Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos!

Kostenlose Erstberatung in den Bereichen Schuldnerberatung und Privatinsolvenz!

Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!

Der Erfolg gibt uns recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich und anwaltliche Entschuldung die Nummer 1 in Berlin!