Privatinsolvenz anmelden

Sie wollen Privatinsolvenz anmelden oder sich über eine solche informieren? – dann sind Sie bei uns genau richtig. Der Insolvenzantrag ist eine unerlässliche Voraussetzung für das Insolvenzverfahren. Die Antragsstellung markiert den Beginn der Privatinsolvenz mit dem Ziel der Schuldenfreiheit.

Sie sind überschuldet? Die Anmeldung der Privatinsolvenz makiert den Beginn Ihrer Schuldenfreiheit!

Was ist die Privatinsolvenz?

Umstritten ist im insolvenzrechtlichen Sprachgebrauch, ob die Privatinsolvenz nur diese von Verbrauchern, also natürlichen Personen nach §13 BGB meint, oder sämtliche Arten der Insolvenz umschreibt. Mehr zu diesem Thema finden sie hier. Unabhängig davon macht es das Insolvenzrecht macht es möglich, dass Schulden vollständig erlassen werden – mit der Privatinsolvenz bzw. der Verbraucherinsolvenz oder der Regelinsolvenz.

Achtung- Nicht jede private Person fällt unter das Verbraucherinsolvenzverfahren! Ist oder war die Person selbstständig, kann sie dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen.

Der Insolvenzantrag, die Anmeldung der Privatinsolvenz, leitet das Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung – also der Löschung aller Schulden des Antragstellers – ein. Mit der Antragsstellung, sei es ein Verbraucherinsolvenzantrag oder ein Regelinsolvenzantrag, wird das Verfahren der Privatinsolvenz mit dem Ziel der Entschuldung bzw. der Restschuldbefreiung begonnen. Seit der Reform des Schuldrechts aus dem Jahr 2020 ist nun generell die Schuldenfreiheit schon nach 3 Jahren möglich – die Anmeldung Ihrer Privatinsolvenz makiert somit den Beginn Ihres Neustarts.

Vorraussetzungen für die Anmeldung der Privatinsolvenz

  • Der Einigungsversuch gem. § 305 InsO

    Vor dem Privatinsolvenzantrag muss ein Einigungsversuch gem. § 305 InsO stattgefunden haben. Dieser vorgeschriebene Einigungsversuch soll verhindern, dass alle in Deutschland lebenden ca. 6 Millionen überschuldeten Personen eine Privatinsolvenz anmelden und die Insolvenzgerichte vollends überlasten. Mit dem Einigungsversuch gem. § 305 InsO soll ein Erlass bzw. ein Teilerlass der Schulden erreicht werden. Das Privatinsolvenzverfahren ist nach diesem Vergleich ggf. nicht mehr notwendig, da die Schulden mit Hilfe des Rechtsanwalts erlassen wurden.

    Privatinsolvenz anmelden kann man daher nur, wenn vorher durch einen Rechtsanwalt, wie RA Heckmann oder unter Mithilfe einer öffentlichen Schuldnerberatung der Einigungsversuch gem. § 305 InsO durchgeführt wurde. Der Gang zum Rechtsanwalt

  • Vollständig ausgefüllter Insolvenzantrag

    Sie müssen einen vollständig ausgefüllten Insolvenzantrag, sowie ggf. notwendige weitere Unterlagen einreichen. Wir stehen Ihnen bei allen Schritten zur Seite.

    Hier erfahren Sie mehr zum Thema Insolvenzantrag.

Privatinsolvenz anmelden Einigungsversuch § 305 InsO

Privatinsolvenz anmelden – der Insolvenzantrag

Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) anmelden kann nicht Jedermann – vielmehr verlangt der Gesetzgeber, dass vor dem Privatinsolvenzantrag ein Einigungsversuch gem. § 305 InsO stattfinden muss. Dieser vorgeschriebene Einigungsversuch soll verhindern, dass alle in Deutschland lebenden ca. 6 Millionen überschuldeten Personen eine Privatinsolvenz anmelden und damit die Insolvenzgerichte vollends überlasten. Mit dem Einigungsversuch gem. § 305 InsO soll ein Erlass bzw. ein Teilerlass der Schulden erreicht werden. Das Privatinsolvenzverfahren ist nach diesem Vergleich ggf. nicht mehr notwendig, da die Schulden mit Hilfe des Rechtsanwalts erlassen wurden.

Privatinsolvenz anmelden kann man daher nur, wenn vorher durch einen Rechtsanwalt, wie Rechtsanwalt Heckmann oder unter Mithilfe einer öffentlichen Schuldnerberatung der Einigungsversuch gem. § 305 InsO durchgeführt wurde.

Was passiert nach der Anmeldung der Privatinsolvenz?

Sollte der Einigungsversuch gem. § 305 InsO erfolglos verlaufen sein wird zunächst der Antrag auf Privatinsolvenz – der Insolvenzantrag – schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Sofern sich der Antrag als zulässig erweißt und die entsprechenden Insolvenzgründe vorliegen wird das angestrebte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Durchführung des Insolvenzverfahrens erfolgt während der Dauer dieses durch einen gerichtlich bestellten Treuhänder. Dieser stellt mögliche Vermögenswerte fest und verwertet diese soweit wie möglich.

Anschließend folgt die Wohlverhaltensphase, während dieser wird der pfändbare Anteil des Einkommens des Schuldners an die Gläubiger abgeführt. Dieser Anteil ist abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens und den Unterhaltspflichtigen Personen. Der pfändbare Anteil lässt sich schnell und einfach aus der Lohnpfändungstabelle ablesen oder mit unserem Pfändungsrechner ermitteln.

Mit einem erfolgreichen Ende der Wohlverhaltensphase geht die Restschuldbefreiung einher, diese wird zumeist bereits mit dem Beginn der Wohlverhaltensphase angekündigt und muss mit der Anmeldung derPrivatinsolvenz eingerecht werden. Nun steht einem schuldenfreien Neustart nichts mehr im Wege.

Mehr Details zum Ablauf der Privatinsolvenz nach der Anmeldung finden Sie hier.

Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren?

Die Unterscheidung, ob für eine natürliche Person das Privatinsolvenzverfahren als Regelinsolvenzverfahren oder als Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen ist, erfolgt dadurch, was die Person im Moment der Antragsstellung tut – bzw. ob diese selbständig ist oder nicht (§ 304 InsO).

Lesen Sie mehr zu dem richtigen Insolvenzantrag bei Selbstständigen hier.

Regelinsolvenzverfahren:
Ist die Person selbständig, sei es auch nur zum Teil mit einem Nebengewerbe, oder sei es dass die Person freiberuflich neben einer anderen angestellten Tätigkeit Rechnungen schreibt, so ist ein Regelinsolvenzantrag zu stellen. Die Regelinsolvenz ist ohne weitere Vorverfahren einleitbar.

Verbraucherinsolvenzverfahren:
Wenn die Person angestellt, arbeitssuchend oder Rentenempfänger ist, also jedenfalls dann, wenn die Person nicht selbständig ist, ist der Verbraucherinsolvenzantrag zulässig – sofern vorher ein Einigungsversuch z.B. von einem Rechtsanwalt durchgeführt und bescheinigt wurde, § 305 InsO.

  • Haben Sie Fragen zum Insolvenzantrag?

  • Oder möchten Sie Privatinsolvenz anmelden?

  • Nehmen Sie Kontakt auf!

    Welcher Insolvenzantrag für die konkrete Sitution der richtige Insolvenzantrag ist, wird Rechtsanwalt Heckmann Ihnen gerne persönlich erläutern. Rufen Sie einfach unter der (Tel.: (030) 4050 4030) an oder kontaktieren Sie uns bequem online über das Kontaktformular. Das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Jan Heckmann persönlich helfen Ihnen gerne weiter – deutschlandweit – auch, wenn Sie nicht in Berlin wohnhaft sein sollten und z.B. eine Schuldnerberatung in Hamburg oder Dresden wünschen. Gemeinsam finden wir Antworten und Lösungen für Ihre Fragen und Probleme.

Anwaltskanzlei Heckmann

Das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Heckmann sind auf das Insolvenzrecht und die Entschuldung und Schuldnerberatung fokussiert und bieten deutschlandweit eine schnelle Lösung Ihrer Schuldenkrise zu pauschalen Kosten (unabhängig vom Streitwert) an. Wir veranlassen für den Schuldner alles, damit er die Schulden erlassen bekommt, sei es durch einen Erlassvergleich (Gläubigervergleich) oder durch Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Auch durch einen gerichtlichen Zwangsvergleich können die Schulden (neben dem Insolvenzverfahren) reguliert werden.

Das Insolvenzrecht gibt dem Schuldner die Möglichkeit, dass die Schulden vollständig erlassen werden, wobei Ihnen Rechtsanwalt Heckmann hilft. Im Gegensatz zur öffentlichen Schuldnerberatung muss der Schuldner hier nicht monatelang auf einen Termin für die Schuldnerberatung warten, die Schulden können zeitnah abgebaut werden.

Alle Mandanten werden im Rahmen der Schuldnerberatung durch Rechtsanwalt Heckmann persönlich beraten, ggf. telefonisch. Privatinsolvenz-Verfahren (Entschuldung von Privatpersonen) werden durch die Kanzlei überregional und deutschlandweit betrieben, ohne dass der Mandant dafür in Berlin anwesend sein muss. Nach einmaliger Einsendung erforderlicher Unterlagen und der Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplanes werden die Verbindlichkeiten durch Erlass (Teilerlass bzw. Gläubigervergleich) oder z.B. die Privatinsolvenz abgebaut.

Der Erfolg gibt uns Recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!