Öffentliche Schuldnerberatung

Die öffentliche Schuldnerberatung hilft genau, wie die anwaltliche Schuldnerberatung, einer überschuldeten Person bei der Befreiung von der Kostenlast. Diese wird dabei nicht nur beratend tätig, sondern kann helfen eine Schuldenanalyse auf dem Weg zum Schuldenbereinigungsplan zu erstellen und eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.

Haben Sie sich bereits für die anwaltliche Schuldenberatung entschieden? Dann buchen Sie hier einen 1. Beratungstermin.

Sonst empfehlen wir Ihnen die weitere Lektüre zu den Themen, Überschuldung und Vor-/Nachteile der öffentlichen/ anwaltlichen Schuldnerberatung auf dieser Seite!

Wann bin ich überschuldet?

Die Überschuldung ist dann gegeben, wenn Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Einnahmen, trotz bereits eingeschränkter Lebenshaltungskosten nicht mehr vollständig bestritten werden können.

In Deutschland waren 2022 fast 6 Millionen volljährige Einwohner überschuldet. Auffällig ist, dass dies überwiegend die zwischen 30 und 39 Jährigen trifft.

Die Ursachen sind vilefältig: zum Beispiel: unwirtschaftliche Haushaltsführung (z.B. Schuldenfalle Ratenzahlungen), Erkrankungen und Sucht, Niedrigeinkommen, Trennung, Scheidung und Tod des Partners oder eine gescheiterte Selbstständigkeit.

Besonders gefährlich kann dies bei Miet- oder Energieschulden werden. Es kann eine Zwangsräumung oder Stromsperre drohen. Suchen Sie daher bei Verdacht der Überschuldung sofort einen Schuldenberater auf.
Warum dies allerdings bei der öffentlichen Schuldnerberatung schwierig sein kann lesen Sie weiter unten!
In Berlin liegt die Schuldnerquote mit 12,02% sogar noch über dem bundesweiten Durchschnitt. Die Armutsgrenze lag 2022 für eine alleinstehende Person bei 15.000 € Nettoeinkommen im Jahr.
Neben der anwaltlichen Schuldenberatung kann auch der Weg in die Privatinsolvenz oder ein Schuldenbereinigungsplan hilfreich sein. Wir helfen Ihnen aus der Überschuldung.

Vorteile der Schuldnerberatung

  1. die Zahl der Arbeitssuchenden in der Schuldnerberatung verringert sich um 10%,
  2. während der Schuldnerberatung steigt das Einkommen um 8,34% jährlich,
  3. die Gefahr den Arbeitsplatz zu verlieren sinkt um 60%,
  4. die Schuldensituation stellt in der Beratung ein geringeres Vermittlungshemmnis dar und
  5. in Anspruch genommene Sozialleistungen verringern sich um 380.000€ jährlich, nimmt der Schuldner eine Schuldenberatung in Anspruch.

D.h. die Schuldenberatung entlastet nicht nur Schuldner, sondern auch die Allgemeinheit.

Laut dem Statistischen Bundesamt liegt die durchschnittliche Schuldenlast bei überschuldeten Personen bei 30.940 €

Vor- und Nachteile der öffentlichen Schuldnerberatung

Die in Deutschland bekannten Stellen für öffentliche Schuldnerberatung sind u.a. die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, Diakonische Werke und Deutsches Rotes Kreuz (DRK).

Vorteile der öffentlichen Schuldnerberatung

Die öffentliche Schuldnerberatung kann für den Schuldner kostenfrei sein. Aber dies muss nicht immer der Fall sein. Befindet sich der Schuldner in einem Beschäftigungsverhältnis, verlangen oft auch öffentliche Stellen ein Honorar. Zudem ist zu bedenken, dass diese nur aufgrund staatlicher Finanzierung ihre Beratung kostenfrei anbieten können.

Nachteile der öffentlichen Schuldnerberatung

In Deutschland gibt es ca. 1.100 Stellen für die öffentliche Schuldnerberatung. Die Nachfrage übertrifft das Angebot jedoch erheblich. Daher ist hier unter Umständen mit Wartezeiten von bis zu einem Jahr für einen 1. Beratungstermin zu rechnen. Selbst dann kann die Erstberatung manchmal nicht ganz umfassend sein. So schreibt die Caritas das diese nur 30 Minuten betragen kann und daher nicht alle offenen Fragen geklärt werden können. Dann ist ein weiterer Termin nötig.

Zudem fehlen den öffentlichen Stellen nicht selten qualifizierte Mitarbeiter. Diese sind aber spätestens dann erforderlich, wenn die Privatinsolvenz (§ 305 Abs. 1 InsO) eröffnet werden soll. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch muss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, von einer geeigneten Person bescheinigt werden (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

Da die Beratung zudem oft nur an einem Tag der Woche erfolgt, ist es um so schwerer einen Termin zu vereinbaren. So wird die regulär schon über ein Jahr andauernde Schuldenbereinigung zum Leiden aller Beteiligten unnötig in die Länge gezogen.

Selbstständige werden, trotz des Vorliegens der Voraussetzungen der Regelinsolvenz zudem manchmal mit Verweis auf die anwaltliche Schuldnerberatung abgewiesen.

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der öffentlichen Stellen werden Schuldner zudem, nicht selten gebeten den Kontakt mit den Gläubigern selbst aufzunehmen und zu verwalten. Diese suchen jedoch gerade die Schuldnerberatung auf, weil sie mit dem Inhalt der Schreiben ihrer Gläubiger teilweise überfordert sind. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn die Einigung nicht erzielt werden kann. Derweil wächst der Schuldenberg.

Sollten Sie jetzt schon sicher eine anwaltliche Schuldnerberatung wählen, können Sie mit dem nächsten Klicke einen Termin wählen!

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Vor- und Nachteile der anwaltlichen Schuldnerberatung

Nicht nur der 1. Schritt, d.h. sich einzugestehen überhaupt auf eine Schuldnerberatung angewiesen zu sein, sondern auch die Frage, wie bei der anwaltlichen Schuldnerberatung die zusätzliche Kostenlast getragen werden soll, hemmt manche Personen bei der Terminvereinbarung.

Vorteile der anwaltlichen Schuldnerberatung

Möglichkeit der Kostenübernahme

Allerdings gibt es auch bei der anwaltlichen Schuldnerberatung die Möglichkeit über die Beantragung eines Beratungshilfescheins der Zahlungsübernahme.

Infos für Berlin finden Sie hier!

Der Anwalt kann zudem einen Antrag auf Stundung nach § 4a InsO stellen. Dann werden bis zur Restschuldbefreiung keine Kosten des Anwalts geltend gemacht.

Nicht selten stimmt der Anwalt zudem einer Ratenzahlungsvereinbarung zu. Dann muss das Anwaltshonorar nicht in einer Zahlung von Ihnen geleistet werden, sondern kann in Teilen abgezahlt werden.

Der Termin beim Anwalt lässt sich innerhalb kürzester Zeit vereinbaren. Dieser wird sich die Zeit nehmen die sie brauchen um ihre Schuldenlage zu erörtern. Zudem ist der Anwalt eine geeignete Stelle für eine Rechtsberatung. Er ist eine geeignete Person i.S.v. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und kann Ihnen vor Eröffnung einer Privatinsolvenz ein außergerichtlichen Einigungsversuch bescheinigen. Zudem wird er mit Ihnen den erforderlichen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Auch die Kontaktaufnahme übernimmt der Anwalt für Sie. Haben Sie beim 1. Treffen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt, kümmert er sich um alles weitere! Soweit dies möglich ist, wird er zuerst versuchen einen Gläubigervergleich auszuhandeln. Dann kommt es nicht zur Privatinsolvenz, d.h. einem gerichtlichen Verfahren! Bis zum Ablauf der Entschuldung hält der Anwalt dem Schuldner durch die Kommunikation mit dessen Gläubigern also den Rücken frei.

Nachteile der anwaltlichen Schuldnerberatung

Der Anwalt wird immer ein Honorar von Ihnen verlangen. Die öffentliche Schuldnerberatung kann aufgrund staatlicher Bezuschussung hingegen kostenfrei sein.

Vor und Nachteile auf einen Blick

  • Nachteile anwaltliche Schuldnerberatung
  • kostenpflichtig
  • Vorteile anwaltliche Schuldnerberatung
  • Möglichkeit der Kostenübernahme, Ratenzahlungs-
    vereinbarung oder Stundung
  • kurze Wartezeit bis zum 1. Beratungtermin
  • zeitlich unbegrenzte, umfangreiche Erörterung der Sach- und Rechtslage
  • geeignete Person im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
  • Kontaktmöglichkeit über den kompletten Zeitraum der Mandatierung, erreichbarer Ansprechpartner
  • Vorteile öffentliche Schuldnerberatung
  • kann kostenfrei erfolgen
  • Nachteile öffentliche Schuldnerberatung
  • Selbstständige werden auf anwaltliche Schuldnerberatung verwiesen
  • lange Wartezeit bis zur Terminvereinbarung
  • 1. Beratung kann nur zeitlich begrenzt erfolgen, eingeschränkte Problemerörterung
  • keine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • Aufforderung des Schuldners den Kontakt mit den Gläubigern selbstständig zu Handhaben

Ablauf der anwaltlichen Schuldnerberatung in unserer Kanzlei

  • 1.

    Erörterung des Schuldenproblems

    Telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei. Alle Aspekte, alle offenen Fragen des Schuldners werden beantwortet

  • 2.

    Gemeinsames Festlegen der Lösungsstrategie

    Ist ein Gläubigervergleich oder doch eher ein Privatinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren sinnvoll? Soll das Konto auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgestellt werden? Was muss der Schuldner, der demnächst schuldenfrei ist, in der jetzigen Phase beachten? Beantwortung aller offenen Fragen.

  • 3.

    Austausch von Unterlagen

    Einmalig werden Unterlagen ausgetauscht, der Schuldner übergibt die Forderungen. Von da an steht Ihnen das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Jan Heckmann persönlich bis zu einem Gläubigervergleich bzw. bis zur Eröffnung der Insolvenz für Beratungen über sämtliche offene Fragen zur Verfügung, die für eine erfolgreiche Entschuldung beantwortet werden müssen. Klären Sie alles einfach telefonisch, persönlich oder per E-Mail.

  • 4.

    Kontaktaufnahme mit Gläubigern

    Alles weitere wird durch uns geklärt. Die Forderungen werden aufgelistet und die Gläubiger von hier aus angeschrieben. Der Schuldner muss dazu nichts weiter unternehmen.

  • 5.

    Unser Ziel: Gläubigervergleich

    Wenn Aussicht auf einen erfolgreichen Gläubigervergleich besteht, verhandelt das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Jan Heckmann persönlich mit den Gläubigern. Wenn der Vergleich erfolgreich ist, muss dieser “nur” erfüllt werden. Dann ist der Schuldner ohne Insolvenz schuldenfrei.

  • 6.

    Alternativ: Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

    Alternativ wird ein Insolvenzverfahren für den Schuldner eingeleitet – an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Die Dauer des Verfahrens beträgt seit dem 1.10.2020 3 Jahre. Danach ist der Schuldner schuldenfrei.

Sollten Sie noch Fragen zur anwaltlichen Schuldenberatung haben, rufen Sie uns an!

Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!

Der Erfolg gibt uns Recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!