Vergleich mit Gläubigern

Alles was Sie zum Vergleich mit Gläubigern wissen müssen und ob der Gläubigervergleich bei Ihnen sinnvoll wäre!

Circa sechs Millionen Menschen sind in Deutschland überschuldet. Um die Gerichte zu entlasten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass vor Anmeldung einer Privatinsolvenz ein Vergleich mit Gläubigern durch Einmalzahlung durchgeführt wird (§ 305 InsO). Würden alle in Deutschland überschuldeten Personen immer sofort die Privatinsolvenz beantragen, könnten die Gerichte die vielen Verfahren kaum noch beherrschen. Der Vergleich mit Gläubigern für dazu, dass die Schulden erlassen werden und der Weg in die Privatinsolvenz vermieden wird!

Der Vergleich mit Gläubigern durch Einmalzahlung (Einigungsversuch gem. § 305 InsO) hat zum Ziel, mittels eines alle Verbindlichkeiten erfassenden Schuldenbereinigungsplans eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Denn wenn die Gläubiger auf Teile der Forderungen verzichten, dann wird die Insolvenz vermieden.

Wichtig

Nach dem Gläubigern erfolgreich ein Vergleich angeboten wurde und dieser zum Abschluss, also zu Einigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO führt, ist eine Privatinsolvenz nicht mehr nötig!

Voraussetzung für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Durchführung eines Vergleichs mit Gläubigern

Schuldner müssen vor der Beantragung der Privatinsolvenzden außergerichtlichen Vergleich mit Gläubigern, das zum Ziel hat, den Gläubigern einen Vergleich anzubieten, durchführen. Ihr Rechtsanwalt und Schuldenberater hilft Ihnen bei der Vorbereitung, Aushandlung und Durchführung des Vergleichs. Der Schuldenberater wird den Einigungsversuch gem. § 305 InsO durchführen und versuchen, einen Vergleich mit Gläubigern zu erreichen. Dadurch wird ein Erlass oder Teilerlass der Schulden bewirkt! Nur wenn der Vergleich mit Gläubigern scheitert, kann für den Schuldner eine Verbraucherinsolvenz beantragt werden. Für die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist eine Bescheinigung über den erfolglosen Versuch eines Vergleichs mit Gläubigern beim Insolvenzgericht einzureichen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

Rechtsanwalt Heckmann und sein Team sind seit über 15 Jahren mit der Entschuldung und Begleitung von Privatinsolvenzen befasst. Er erstellt einen für den Vergleich mit Gläubigern erforderlichen Schuldenbereinignungsplan. Sollte der Vergleich scheitern, kann er Ihnen dies als „geeignete Person“ im Sinne von § 305 Abs. 1 InsO Bescheinigen und für Sie die Privatinsolvenz beantragen. Zunächst wird er mit Ihnen alle Gläubiger ermitteln und eine Aufstellung der Forderungen vornehmen, die gegen Sie vorliegen.

In unserem Beitrag über Schulden ermitteln, können Sie sich informieren welche Wege es gibt auch bei unübersichtlicher Schuldenlage alle Schulden zu ermitteln!

Sind alle Gläubiger zu einem Vergleich zur Schuldbefreiung bereit, z.B. weil wenigstens ein Teilbetrag der Schulden noch von Dritten bezahlt wird, wird die Privatinsolvenz vermieden. Nach Vergleichserfüllung ist der Schuldner regelmäßig schuldenfrei.

Wenn aber der Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt wird, ist der Schuldenbereinigungsplan gescheitert und eine Privatinsolvenz könnte beantragt werden.

Das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Jan Heckmann persönlich bearbeitet für Sie diese Schritte auf den Weg in die Schuldenfreiheit! Wir führen den obligatorischen Einigungsversuch durch und stellen Ihnen bei Scheitern die erforderliche Bescheinigung aus, die für die Insolvenz notwendig ist. Ebenso werden anschließend die entsprechenden Anträge bei Gericht durch uns gestellt. Wir prüfen dabei, ob eine Schuldbefreiung durch gerichtlichen Zwangsvergleich oder eine Schuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren für Sie das Beste ist.

Wir helfen Ihnen persönlich bei Ihrem Vergleich mit Gläubigern! Vereinbaren Sie jetzt einen 1. Termin.

Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!

Der Erfolg gibt uns Recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Gläubigervergleich die Nummer 1 in Berlin!