Die Lohnpfändung
Was ist eine Lohnpfändung? Wie kann sich der Schuldner gegen eine Lohnpfändung wehren?
Das Wichtigste in Kürze:
Wenn ein Gläubiger gegen Sie einen rechtskräftigen Titel erwirkt hat, kann er Ihr Einkommen direkt beim Arbeitgeber pfänden. Wird Ihrem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, darf dieser Ihren vollen Lohn nicht mehr auszahlen. Ab dem Zeitpunkt darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nur noch den Freibetrag auszahlen. Aktuell liegt der Basisfreibetrag welcher Ihnen auf jeden Fall zusteht bei 1.402,28 € monatlich.
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Beispiel für eine Lohnpfändung anhand unseres Pfändungsrechners!
Sind Sie von einer Lohnpfändung betroffen?
Der Umgang mit Schulden ist unsere Profession, wir sorgen deutschlandweit für die Einstellung ihrer Lohnpfändung. Entweder mit einem Gläubigervergleich (Teilerlass) oder durch Einleitung der Privatinsolvenz, wird die Lohnpfändung beendet. Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!
Der Erfolg gibt uns Recht!
Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Unsere Kanzlei für Insolvenzrecht ist die Nummer 1 beim Thema Schulden und Vergleich