Die Pfändungstabellen
Wie hat sich der Pfändungsfreibetrag in den letzten Jahren entwickelt? Welche Pfändungsfreibeträge gab es?
Pfändungstabellen werden dann relevant, wenn ein Gläubiger von einem Schuldner Erfüllung verlangt und mit Hilfe eines Titels eine Lohnpfändung oder Kontopfändung betreibt. Mithilfe der Pfändungstabellen können Schuldner, Gläubiger oder Drittschuldner, wie der Arbeitgeber oder die Bank, bestimmen wie hoch der pfändbare Teil des Einkommens oder Kontoguthabens eines jeden individuellen Schuldners ist. Auf der folgenden Seite finden sich die veralteten Pfändungstabellen der vergangenen Jahre 2022, 2021, 2020 ff. bis zum Jahr 2011
In § 850c Abs. 1 ZPO ist stets der unpfändbare Teil des Einkommens bestimmt. Nach den weiteren Absätzen dieser Norm berechnet sich der Teil des Einkommens der gepfändet werden kann, soweit der Grundfreibetrag überstiegen wird (§ 850c Abs. 2, 3 ZPO). Der Freibetrag, d.h. der Betrag der unpfändbar ist, kann sich durch unterhaltsberechtigte Personen des Schuldners erhöhen.
Das System der Pfändungstabellen anhand einer beispielhaften Übersicht
Die alten Pfändungstabellen seit 2011
Wie berechnet sich die Pfändungsfreigrenze mittels der Pfändungstabellen?
Bei einer Lohnpfändung ist das Arbeitseinkommen erst über dem Basisfreibetrag pfändbar (§ 850c ZPO). Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich jedoch, wenn sich das Einkommen erhöht – es gibt also eine Progression. Dies soll dem Gepfändeten den Ehrgeiz erhalten, weiterhin mehr zu verdienen als der Basisfreibetrag vorsieht.
Außerdem erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn anderen Personen Unterhalt geschuldet wird. Anhand der Pfändungstabellen ist die genaue Höhe des pfändbaren Einkommens ermittelbar. Bei der Lohnpfändung werden nur oberhalb den in der Pfändungstabelle ausgewiesenen Beträgen gepfändet. Die Pfändungstabelle gibt an, wie viel Einkommen nach Pfändung verbleibt. Wenn also z.B. einem Lohnempfänger der Lohn gepfändet wird, dann wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den unpfändbaren Betrag auszahlen und dem Pfändenden den darüber hinaus liegenden Teil des Lohns überweisen, wie er in der aktuellen Pfändungstabelle ausgewiesen ist.
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