Gerichtlicher Zwangsvergleich

Ist ein Gläubigervergleich nicht möglich, weil der Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, prüfen wir, ob ein gerichtlicher Zwangsvergleich zur Schuldbefreiung für Sie aussichtsreich sein könnte.

Vorteil beim gerichtlichen Zwangsvergleich ist, dass nicht alle, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen muss. Das Gericht kann also unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gläubigerminderheit, die den vorgelegten Schuldenbereinigungsplan ablehnt, ersetzen gem. § 309 InsO (auch insolvenzgerichtlicher Zwangsvergleich genannt).

Dieses Zustimmungsersetzungsverfahren führen wir gerne für Sie durch. Wird vom Gericht der insolvenzgerichtliche Zwangsvergleich bestätigt, ist dieser bindend. Das bedeutet, dass der Schuldner den Vergleich erfülle, also die ausgehandelte Summe begleichen muss, ihm aber der Rest seiner Verbindlichkeiten erlassen wird. Ein weiterer Vorteil des gerichtlichen Zwangsvergleichs liegt darin, dass die Gläubiger in der Regel schneller zu Ihrem Geld kommen als über das gewöhnliche Insolvenzverfahren, weswegen ein Zwangsvergleich sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger eine gute Lösung ist.

Ist ein Gläubigervergleich oder ein gerichtlicher Zwangsvergleich nicht möglich, bleibt nur noch das Insolvenzverfahren bzw. die Verbraucherinsolvenz.

Ablauf der Verbraucherinsolvenz/ Privatinsolvenz

Fragen zum gerichtlichen Zwangsvergleich und zur Insolvenz?

Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder nur weiterführende Fragen haben: Das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Jan Heckmann wird Ihnen die Wege zur kostentransparenten Entschuldung gerne unverbindlich persönlich erklären und ggf. die weiteren Möglichkeiten zur Lösung Ihres Problems mit Ihnen besprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter – deutschlandweit – also auch dann, wenn Sie eben nicht in Berlin wohnhaft sein sollten und z.B. eine Schuldnerberatung in Leipzig oder München wünschen.
Nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt zu uns auf (Tel.: (030) 4050 4030) oder setzen Sie sich bequem online über unser Kontaktformular mit uns Verbindung. Gemeinsam finden wir Antworten und Lösungen zu Ihren Fragen und Problemen.

Der Erfolg gibt uns Recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!