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67 Suchergebnisse für: Restschuldbefreiung

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InsO-Reform und Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre wird kommen

Am Dienstag den 22.01.2019 hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI-Ausschuss) die zukünftigen EU-Vorgaben für das Restschuldbefreiungsrecht verabschiedet. Das Insolvenzrecht wird demnach reformiert. Konkret wird das Restschuldbefreiungsverfahren für alle Unternehmer auf drei Jahre verkürzt. Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) wird nun entsprechend angepasst. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Seite.