Die Kontopfändung

Was ist eine Kontopfändung? Was folgt aus ihr und wie schütze ich mich davor?

Die wichtigsten Fakten – Was sie wissen müssen!

  • Kontopfändung bei Schulden: Die Kontopfändung dient  der Durchsetzung einer titulierten Geldforderung des Gläubigers gegen den Schuldner. Die Bank darf nach erfolgter Pfändung keine Auszahlungen mehr an den Kontoinhaber vornehmen. Das Konto wird sozusagen gesperrt. Die pfändbaren Guthabenbeträge werden an den Gläubiger ausgekehrt.
  • Voraussetzungen: Die Kontopfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung zur Tilgung von Schulden des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Es ist ein rechtskräftiger Titel, ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und eine wirksame Zustellung an den Schuldner nötig.
  • Schutzmöglichkeiten: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein gesetzlicher Schutzmechanismus zur Sicherung des Existenzminimums. Dadurch bleibt mindestens der Basisfreibetrag unantastbar (aktuell: 1.555,00 € monatlich).

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist eine Kontopfändung

Die Kontopfändung ist – neben der Lohn- bzw. Gehaltspfändung – eine der häufigsten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Mit ihr kann der Gläubiger eine ihm zustehende Geldforderung von dem Schuldner beitreiben. Die Folge ist, dass das betroffene Konto des Zahlungspflichtigen gesperrt und das darauf liegende Guthaben einbehalten wird, um die bestehenden Schulden begleichen zu können.

Beispiele Kontopfändung

Auf dem Konto des Schuldners befinden sich 20.000 €. Die Forderung des Gläubigers besteht in Höhe von 2.500 €. Die Bank entzieht dem Konto 2.500 € und führt diese an den Gläubiger ab. Über den Restbetrag kann der Schuldner wieder frei verfügen, seine Schulden sind getilgt.

Beträgt die Gläubigerforderung allerdings 22.000 € und kann der Betroffene nur ein Kontoguthaben von 850 € aufweisen, so wird die Bank regelmäßig das Konto des Schuldners sperren und alle Einkünfte im 14-Tage-Intervall an den Gläubiger überweisen (§ 835 Abs. 3 ZPO). Dieser Status bleibt so lange bestehen, bis die Forderungen des Gläubigers beglichen sind oder die Pfändung durch den Gläubiger aufgehoben wird.

2. Die Voraussetzung einer Kontpfändung

Wird einer vollstreckbaren Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger eine Pfändung des Bankkontos veranlassen. Hierfür bedarf es drei wesentliche Voraussetzungen:

a. vollstreckbarer Titel

Damit eine Kontopfändung eingeleitet werden kann, benötigt der Gläubiger in der Regel einen vollstreckbaren Titel ggü. dem Schuldner. Dazu zählen:

b. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Auf Grundlage des vollstreckbaren Titels erlässt das zuständige Vollstreckungsgericht (§ 828 ZPO) einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der sog. PfÜB ist die rechtliche Grundlage für die Überweisung des gepfändeten Kontoguthabens an den Gläubiger. Eine Kontopfändung erfolgt immer erst auf Antrag des Gläubigers!

c. Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Wirksam wird die Kontopfändung gemäß § 829 ZPO durch die Zustellung des PfÜB. Die Zustellung erfolgt bei privaten Streitigkeiten durch den Gerichtsvollzieher.

3. Was passiert bei einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung darf die Bank kein Geld mehr an den Schuldner auszahlen (= Kontosperre)! Die eingehenden Beträge werden – soweit pfändbar – an den Gläubiger direkt weitergeleitet.

Der PfüB wird der Bank zugestellt. Regelmäßig wird sie darin dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) abzugeben. Die Bank informiert den Gläubiger:

  • ob sie bereit ist, an den Gläubiger zu zahlen
  • ob es weitere Pfändungen oder Forderungen gegen das Konto vorliegen
  • ob das Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird
Pfändungsschutzkonto/ P-Konto Kontopfändung vermeiden - Schema

Schulden bei einer staatlichen Stelle

Handelt es sich dagegen um eine Kontopfändung auf dem Gebiet der Verwaltungsvollstreckung – z.B. wenn der Betroffene Steuerschulden beim Finanzamt hat – tritt an die Stelle eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung auf der Grundlage eines Verwaltungsakts (z.B. Steuerbescheid). Dieser wird von einer Vollstreckungsbehörde wie dem Finanzamt oder dem Hauptzollamt erlassen.

Die Zustellung einer Pfändungs- und Einziehungverfügung erfolgt entweder mit einer Zustellungsurkunde durch die Post oder durch einen Vollstreckungsbeamten. Mit der Zustellung der Einziehungsverfügung an die Bank wird auch hier die Kontopfändung rechtswirksam (§ 309 Abs. 2 AO).

Lesen Sie hier mehr über die Unterschiede von Vollstreckungen im privaten und öffentlichen Bereich.

4. Wie schütze ich mich vor einer Kontopfändung?

Steht eine Kontopfändung bevor, so gibt es mehrere Schutzmöglichkeiten für den Betroffenen!

Im Normalfall würde bei einer erfolgreichen Kontopfändung eines herkömmlichen Girokontos das gesamte Kontoguthaben gepfändet werden, sodass der Schuldner im schlimmsten Fall ohne jegliche finanzielle Mittel zurückbleibt.

Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Schuldners jedoch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt, um genau dies zu verhindern (§ 850k ZPO). Damit wird garantiert, dass der Schuldner in der Lage ist seine Existenz zu sichern und seinen Lebensunterhalt weiterhin zu bestreiten. Das Pfändungsschutzkonto sichert dem Betroffenen bei der Kontopfändung einen Basisfreibetrag der immer auf dem Konto verbleibt. Dieser Betrag in Höhe von derzeit 1555,00  € monatlich steht jedem Menschen gesetzlich zu und darf nicht gepfändet werden! Dieser Pfändungsfreibetrag erhöht sich immer jährlich am 1. Juli.

Berechnen Sie Ihren aktuellen persönlichen Freibetrag hier.

5. Pratkische Tipps

Darf die Bank Ihren aktuellen Kontostand mitteilen?
Die Bank darf keine Angaben zu der aktuellen Kontostandshöhe des Schuldners tätigen. Angaben zum genauen Saldo werden aus Geheimnisschutz- und Datenschutzgründen nicht herausgegeben. Der Vollstreckungstitel deckt diese Auskunft nicht ab.

Bleibt das Konto komplett gesperrt?
Auszahlungen an den Schuldner sind nicht gesperrt, aber mit einem Pfändungsschutzkonto bleibt der geschützte Freibetrag verfügbar.

Kann man trotz Kontopfändung Geld abheben?
Ja, aber nur über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), das Ihnen einen gesetzlich festgesetzten Freibetrag zum Überleben sichert, über den Sie trotz der Pfändung verfügen können. Ein normales Girokonto ist nach Eingang einer Kontopfändung gesperrt.

Wie lange dauert die Kontopfändung?
Bis die Forderung (inkl. Kosten/Zinsen) beglichen ist oder der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgehoben wird.

Kontopfändung, P-Konto

6. Fazit

Die Kontopfändung ist neben der Lohnpfändung die häufigste Art der Zwangsvollstreckung! Zudem ist sie bei Gläubigern eine der beliebtesten Arten der Zwangsvollstreckung. Sie ermöglicht einen schnellen und effektiven Zugriff auf die Ersparnisse des Schuldners. Dieser sollte schnell reagieren, um wenigstens das Guthaben zu sichern, welches zum Bestreiten seiner Lebensgrundlage nötig ist – Rechtsanwalt Heckmann hilft dabei!

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