Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung betrifft Schuldner, deren Gläubiger bis dato erfolglos versucht haben, die bestehenden Forderungen zu erlangen. Der Gläubiger will daher nun als letzte Lösung die Forderungen auf rechtlichem Wege erzwingen. Dies erfolgt mithilfe staatlicher Gewalt – das bedeutet, dass staatliche Organe (in der Regel Gerichtsvollzieher bzw. Vollziehungsbeamte), dafür zuständig sind im Interesse des Gläubigers zu handeln und dessen Forderungen durchzusetzen.

Damit es zu einer Zwangsvollstreckung kommen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Klausel

    Der vollstreckbare Titel muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein.
    Diese lautet so: “Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt“.

  • Zustellung

    Außerdem muss der vollstreckbare Titel dem Schuldner zugestellt worden sein.
    Erst dann darf eine zwanghafte Durchsetzung vollzogen werden!

Ablauf der Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung Zwangsversteigerung

Bei der Zwangsvollstrechung kann unterschieden werden in das Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erfüllung der Forderungen des Gläubigers durch die Pfändung von beweglichen Sachen (Sachpfändung, Taschenpfändung) oder durch die Pfändung von unweglichem Vermögen (Zwangsversteigerung von Immobilien) oder durch die Pfändung von Forderungen und Rechten (Kontopfändung, Lohnpfändung / Gehaltspfändung, Pfändung von Gesellschaftsanteilen). Dabei ist die Kontopfändung und die Lohnpfändung die häufigtste Art der Zwangsvollstreckung.

Der Erfolg gibt uns Recht!

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Der Unterschied zwischen Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren

Einzelzwangsvollstreckung

Die Einzelzwangsvollstreckung bezieht sich auf die Befriedigung der Forderungen einzelner Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners.

Insolvenzverfahren

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollen bei der Gesamtvollstreckung insgesamt alle Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners zusammen Befriedigung erlangen.

Im Zuge der Gesamtvollstreckung werden demnach die Forderungen aller Gläubiger gleichzeitig durch Zahlung einer Quote aus dem Erlös des Vermögens des Schuldners erfüllt.

Natur der Zwangsvollstreckung

Es wird unterschieden, ob die Zwangsvollstreckung in einem privaten Rechtsverhältnis begründet liegt, oder ob es sich um ein öffentlich-rechtliches Interesse des Staates handelt.

Setzt eine Privatperson ihr privates Interesse gegen eine andere Privatperson durch, handelt es sich um eine private Zwangsvollstreckung, für die der Gerichtsvollzieher handelt.

Steht die Anordnung auf Zwangsvollstreckung hingegen im öffentlich-rechtlichen Interesse des Staates, etwa wenn es Behörden um die Durchsetzung von Krankenkassenforderungen, Steuerforderungen, Forderungen des JobCenters oder der Bundesagentur für Arbeit geht, handelt es sich um eine Verwaltungsvollstreckung, Handelnder ist hierbei ein Vollstreckungsbeamter des Hauptzollamts.

Vollstreckung gegen Privatperson durch Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamter

Zwangsvollstreckung droht?

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Ablauf einer Zwangsvollstreckung als Schaubild erklärt