Pfändungsfreibetrag 2021, 2022 und Prognose der neuen Pfändungstabelle

Wie Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze ab Juli 2021 vermutlich liegt!

Hinweis: Dieser Beitrag ist veraltet. Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023 wurden im April 2023 veröffentlicht.

Wie hoch wird der Pfändungsfreibetrag 2021  vermutlich sein? Im März werden die neuen Pfändungsgrenzen 2021 und die entsprechende Pfändungstabelle durch das BMJV bekannt gemacht. Die neuen Beiträge gelten ab 1. Juli 2021. Das bedeutet, dass die aktuelle Pfändungstabelle 2019 bis 2021 damit ihre Gültigkeit verliert und durch die Pfändungstabelle 2021 bis 2022 abgelöst wird. In diesem Beitrag erfahren Sie unsere rechnerisch bestimmte Prognose der Pfändungstabelle 2021.

Es ist nicht ganz klar, wie genau die Pfändungsfreigrenzen ausgestaltet werden. Bekannt ist nur, dass Ausgangspunkt für die Anpassung der nicht pfändbaren Beträge die jährlich veränderten steuerlichen Grundfreibeträge sind. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, ist der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 um 336 Euro erhöht worden. Zurzeit beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 9744 Euro. Insoweit lässt sich der voraussichtliche Pfändungsfreibetrag 2021 errechnen.

Prognose der Pfändungsfreigrenzen / Pfändungsfreibetrag 2021

Ausgangspunkt ist, wie oben schon beschrieben, der steuerliche Grundfreibetrag. Aufgrund von Erfahrung ergibt sich der für die Pfändung so wichtige Basisfreibetrag als ungefähr 12,85 Prozent diesen Wertes. Da der steuerliche Grundfreibetrag für das Jahr 2021 auf 9744 Euro angehoben worden ist, so ergibt dies für den Basisfreibetrag einen Wert von ca. 1252,10 Euro. Unterhalb dieser Grenze wird also eine Pfändung egal welcher Art nicht zulässig sein. Auch der jeweilige Pfändungsfreibetrag 2021 für unterhaltsberechtigte Personen lässt sich ebenfalls mittels erfahrungsmäßigen Prozentsätzen ungefähr bestimmen. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Freibetrag von 470,64 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person, sowie ein darauffolgender Freibetrag von 262,60 Euro für jede weitere folgende unterhaltsberechtigte Person. Damit ist die Prognose der Pfändungsfreigrenzen 2021 abgeschlossen.

Prognose Pfändungstabelle 2021, 2022

Nun zu der Berechnung der so wichtigen Prognose der Pfändungstabelle 2021. Diese ist vor allem ausschlaggebend für die Lohnpfändung. Traditionell bestimmt sich die Pfändungstabelle stehts nach 10er Schritten. So beginnt die Lohnpfändung im aktuellen Jahr beispielsweise ab einem Betrag von 1180 bis 1189,99 Euro. Dieser erste pfändbare Zehnerschritt ergibt sich durch eine Aufrundung des oben bestimmten Basisfreibetrages. Damit ergibt sich für die Pfändungstabelle 2021 ein erster pfändbarer Zehnerschritt  in Höhe von 1260 bis 1269,99 Euro. Der erste pfändbare Betrag bestimmt sich aufgrund eines durch Erfahrungswerte bestimmbaren Prozentsatzes des Differenzwertes des Basisfreibetrages zur unteren Grenze des ersten lohnpfändbaren Zehnerschrittes. Daraus ergibt sich ein erster pfändbarer Betrag von 5,53 Euro. Anschließend steigt dieser Pfändungsbetrag pro Zehnerschritt immer um 7 Euro mit.

Mit gleicher Methode lässt sich die Pfändungstabelle auch für das hinzukommen diverser unterhaltsberechtigter Personen bestimmen. Damit ergibt sich für:

  • 1. unterhaltsberechtigte Person: Start der Lohnpfändung bei 1730 bis 1739,99 Euro mit 3,63 Euro pfändbarer Betrag (danach pro Zehnerschritt 5 Euro Erhöhung)
  • 2. unterhaltsberechtigte Person: Start der Lohnpfändung bei 1990 bis 1999,99 Euro mit 1,86 Euro pfändbarer Betrag (danach pro Zehnerschritt 4 Euro Erhöhung)
  • 3. unterhaltsberechtigte Person: Start der Lohnpfändung bei 2250 bis 2259 Euro mit 0,62 Euro pfändbarer Betrag (danach pro Zehnerschritt 3 Euro Erhöhung)
  • 4. unterhaltsberechtigte Person: Start der Lohnpfändung bei 2520 bis 2529,99 Euro mit 0,19 Euro pfändbarer Betrag (danach pro Zehnerschritt 2 Euro Erhöhung)
  • 5. unterhaltsberechtigte Person: Start der Lohnpfändung bei 2780 bis 2789,99 Euro mit 0,67 Euro pfändbarer Betrag (danach pro Zehnerschritt 1 Euro Erhöhung)

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu unserer Prognose der Pfändungstabelle 2021 oder den Pfändungsfreigrenzen 2021 haben, dann rufen Sei uns einfach unter der Nummer 03040504030 an oder schreiben Sie uns eine Frage über unser Kontaktformular.

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