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Mietendeckel rechtswidrig – Mietschulden – Privatinsolvenz?

Heute hat das Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß festgestellt, dass der Mietendeckel mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Hier geht es zur Entscheidung. Der Mietendeckel ist gegenstandslos.
Für Mieter bedeutet das, dass im Falle der aufgrund des Miedendeckels reduzierten Miete eine ggf. erhebliche Nachzahlung zu leisten ist und Mieter plötzlich Mietschulden haben.
Im Falle einer Privatinsolvenz gibt es zwar wegen Mietrückständen eine Kündigungssperre (§ 112 Nr.1 InsO), diese greift aber bei einer in der Regel erfolgenden Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters nicht (mehr).
Daher sind Mietschulden als Primärschulden zuerst zu bedienen. Die Erhaltung des Wohnraums ist eines der höchsten Güter des Lebens, Sie finden hier Hilfe bei Mietschulden in Berlin. Bei Zahlungsunfähigkeit ist zunächst die Tilgung anderer Schulden einzustellen. Dann kann oft eine Entschuldung durch Insolvenz in drei Jahren stattfinden – was wir gerne für Betroffene durchführen.