Die neue aktuelle Pfändungstabelle 2015-2017 mit höheren Pfändungsfreigrenzen ist heute in Kraft getreten!

01.07.2015 / von Jan Heckmann

Am 14. April 2015 wurde die neue Pfändungstabelle 2015-2017 für den Zeitraum vom 01. Juli 2015 bis voraussichtlich 30. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Pfändungstabelle 2015-2017 bringt höhere Pfändungsfreibeträge mit sich als die zuvor gültige Pfändungstabelle 2013-2015. Damit wird sicher gestellt, dass den von einer Pfändung betroffenen Schuldnern monatlich mehr Geld verfügbar bleibt. Dies ist dem Umstand höherer Lebenshaltungskosten geschuldet, mit der Folge, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gehalten war, die Freibeträge an die derzeitige wirtschaftliche Situation anzupassen.

Der Basisfreibetrag erhöhte sich zum 01. Juli 2015 von monatlich 1.045,04 EUR um 28,84 EUR (2,68 %) auf 1.073,88 EUR. Für jeweils weitere unterhaltsberechtigte Personen wurden die Pfändungsfreibeträge gemäß § 850c ZPO von je 393,30 EUR um 10,86 EUR auf 404,16 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person angehoben, sowie von 219,12 EUR um 6,05 EUR auf 225,17 EUR erhöht für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.

Der Pfändungshöchstbetrag, der Betrag, ab dem darüber hinausgehendes Einkommen gemäß § 850c ZPO komplett pfändbar ist, hat sich von monatlich 3.203,67 EUR um 88,42 EUR (2,78 %) auf monatlich 3.292,09 EUR erhöht.

Die seit dem 01. Juli 2015 geltende aktuelle Pfändungstabelle gilt zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 30. Juni 2017. In der ersten Jahreshälfte 2017 wird sodann beschlossen, ob die Pfändungsfreibeträge zum 01. Juli 2017 erneut angepasst werden.

Die aktuelle Pfändungstabelle 2015-2017, gültig seit dem 01. Juli 2015, finden Sie hier, sowie alles zu den Themen Pfändungsfreibeträge / Pfändungsfreigrenzen / Basisfreibetrag jeweils verlinkt.

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