Das Auto in der Privatinsolvenz

Ist mein Auto generell pfändbar? Besteht ein Schutz für mein Auto nachdem eine Privatinsolvenz angemeldet wurde? Darf ich mein Auto in der Privatinsolvenz behalten?

"Ist ein PkW bzw. ein Auto pfändbar?"

"Wird mein Auto zwangsläufig weggenommen und verwertet?"

Leider ist die Antwort darauf: Prinzipiell ja!

Allerdings gibt es Konstellationen, bei denen dies nicht gilt.

Der Pfändungsschutz für Ihr Auto!

Insbesondere in der Privatinsolvenz, aber auch wenn dieses für die Ausführung der Arbeit notwendig ist, besteht Pfändungsschutz für ihr Auto. Achtung, damit ist nicht der Weg zur Arbeit – außer dieser Weg ist nicht anders als mit dem Auto zu bewerkstelligen – gemeint, sondern die Ausführung der Arbeit z.B. als ambulante Krankenpflegerin oder Lieferant. Zum Schutz kann der Schuldner einen Antrag auf Freistellung des Pkw stellen. Diesem wird regelmäßig entsprochen, wenn das Auto keinen besonderen Wert hat (ca. 5.000,- EUR) und für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit notwendig ist.

Auch wenn der Schuldner sich für den Pkw Geld geliehen hat, und im Gegenzug den Fahrzeugbrief dem Gläubiger übergeben hat, obliegt es dem Gläubiger zu bestimmen, was mit dem Auto in der Insolvenz passiert. Wenn dieser Gläubiger auf eine Verwertung keinen Wert legt, dann kann der Pkw weiter genutzt werden. Der Gläubiger, der das Auto bzw. den Fahrzeugbrief als Sicherheit hat, muss seine Forderung aber im Privatinsolvenzverfahren anmelden. Der Schuldner ist in diesem Fall lediglich Vorbehaltseigentümer (§ 449 BGB).

Gehört das Auto nicht dem Schuldner, sondern beispielsweise seinem/r Lebenspartner/in, kann dieses in der Privatinsolvenz nicht gepfändet werden. Eine Übertragung des Pkw in der Privatinsolvenz ist anfechtbar und somit von Anfang an nichtig.

Hier lesen sie mehr über die Privatinsolvenz oder die Insolvenzordnung!

Möglichkeiten das Auto in der Privatinsolvenz zu behalten

Sollte der Schuldner bei Eröffnung der Privatinsolvenz vorbehaltloser Eigentümer des Autos sein und dieses nicht zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit benötigen, kann es zur Verwertung kommen, wenn er dem Insolvenzverwalter keinen Wertersatz überlässt. Der Wert des Pkw wird auf Kosten des Schuldners geschätzt und diesen kann er in Raten an den Insolvenzverwalter erstatten. Bei vollständigem Wertersatz wird der Pkw aus der Insolvenzmasse freigestellt. Das Auto bleibt trotz Privatinsolvenz im Eigentum des Schuldners.

Ein Pfändungsschutz für das Auto gilt immer dann, wenn:

  • Pkw für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit notwendig

    Dann kann ein Antrag auf Freistellung des Pkw gestellt werden.

  • Einwendungen des Vorbehaltsverkäufers

    Im Besitz des Fahrzeugbriefes ist der den Autokauf finanzierende Gläubiger. Dieser kann die Verwertung verneinen.

  • Auto ist im Besitz der Partnerin oder des Partners

    Auch hier ist eine Verwertung nicht möglich.

  • Dem Insolvenzverwalter wird Wertersatz bezahlt

    Bei vollständigem Ersatz, zählt das Auto nicht mehr zu Insolvenzmasse.

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