Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Möchten Sie sich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten? Alles was Sie wissen müssen, erfahren Sie hier!
Die wichtigsten Fakten – Was Sie wissen müssen!
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Das P-Konto schützt dein monatliches Minimum, damit du trotz Pfändung zahlungsfähig bleibst.
- Bei Pfändung sofort handeln und Umwandlung beantragen — der Schutz wirkt nicht automatisch rückwirkend ohne P-Konto.
- Wer? Jeder Inhaberin eines Girokontos (Einzelkonto).
- Wie? Man kann bei der eigenen Bank die Umwandlung in ein P-Konto verlangen – kostenfrei!
- Sparkonten, Bauspar-/Baukonten und Wertpapierkonten kann man nicht in ein P-Konto umwandeln.
- P-Konto-Bescheinigung: Sie brauchen die P-Konto-Bescheinigung, um den Freibetrag bei ihrer Bank erhöhen zu lassen.
- Bedeutung des Basisfreibetrag: Mindestabsicherung – erst darüber kommt (ggf. anteilig) Pfändung in Betracht; auf dem P-Konto ist er der monatliche Sockel, der ohne weiteres Verfahren geschützt bleibt.
Inhaltsverzeichnis
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- Was ist eine Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
- Wie richtet man sich ein P-Konto ein?
- Welche Bedeutung hat der Basisfreibetrag?
- Erhöhter Freibetrag & Pfändungsfreigrenze – was steckt dahinter?
- P-Konto-Bescheinigung – wann brauche ich sie?
- Was ist ein Flex P-Konto?
- Neuregelung zum Pfändungsschutzkonto ab 2021/2022 – Was ändert sich ?
- Fazit
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1. Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist ein ganz normales Zahlungskonto, das mit einem besonderen Pfändungsschutz versehen wird. Sobald dein Konto gepfändet wird, bleibt dir trotz Pfändung ein gesetzlicher Basisfreibetrag zum Leben erhalten – automatisch und jeden Monat.
Was schützt das P-Konto?
2. Einrichtung eines P-Kontos – Wie geht das?
a. Wer darf sich ein P-Konto eröffnen?
Ein P-Konto darf grundsätzlich jeder Inhaber eines Zahlungskonto (Girokonto) – oder der gesetzliche Vertereter eröffnen, wenn:
- Sie keine juristische Person sind
- Ihr Zahlungskonto als Einzelkonto geführt wird (kein Gemeinschaftskonto)
- Sie sind Kontoinhaber bzw. gesetzlicher Vertreter des Kontoinhabers
- Sie unterhalten kein weitere P-Konto
b. Vorgehensweise – Schritt für Schritt
Kosten: Was darf die Bank für die Umwandlung verlangen?
Nach der Rechtsprechung des BGH, 16.07.2013 – XI ZR 260/12 – muss die Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto bei demselben Kreditinstitut kostenlos erfolgen. Die Banken dürfen weder Sondergebühren für die Umstellung, noch höhere Kontoführungskosten für das P-Konto verlangen. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Tipp! Wurden in der Vergangenheit Sondergebühren erhoben, können Sie diese schriftlich zurückfordern.
Rückwirkender Schutz – was bedeutet das konkret?
Sie haben eine Kontopfändung, aber noch kein P-Konto? Dann können Sie den Schutz nachholen:
- Frist: Ab Zustellung des Pfändungs-/Überweisungsbeschlusses an die Bank haben Sie bis zu vier Wochen, um die Umwandlung zu veranlassen (§ 850k Abs. 1 ZPO).
- Wichtig: Der Pfändungsschutz greift erst ab Umstellung. Erfolgt keine Umstellung, kann das vorhandene Guthaben an den Gläubiger ausgekehrt werden.
3. Welche Bedeutung hat der Basisfreibetrag?
a. Was ist der Basisfreibetrag?
Der Basisfreibetrag ist der Grundbetrag, der gemäß der Pfändungstabelle einem Schuldner als Pfändungsfreibetrag zusteht (§ 850c ZPO).
Einfach gesagt: Er markiert die Einkommensgrenze, bis zu der nicht gepfändet werden darf – unabhängig von Unterhaltspflichtigen oder weiteren unpfändbaren Leistungen.
Aktueller Basisfreibetrag
Der aktuelle Basisfreibetrag liegt seit 01. Juli 2025 bei 1.560,00 € monatlich.
Während der Pfändungsfreibetrag sich erhöht, wenn ein Einkommen vorliegt, dass über der Pfändungsfreigrenze liegt (siehe Pfändungstabelle), gibt der Basisfreibetrag an, ab welchem Einkommen Beträge überhaupt pfändbar sind. Der Basisfreibetrag kennt also im Gegensatz zum Pfändungsfreibetrag keine Progression.
b. Bedeutung für das Pfändungsschutzkonto
Der Basisfreibetrag ist zugleich der Betrag, für den ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Pfändungsschutz gewährt. Dieser liegt aktuell bei monatlich 1.560,00 €. Das heißt 1.560,00 € müssen dem Inhaber des Pfändungsschutzkonto monatlich auf jeden Fall erhalten bleiben und dürfen nicht gepfändet werden.
Der Betrag kann auf Antrag bei der Bank oder ggf. bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhöht werden.
4. Erhöhter Freibetrag und Pfändungsfreigrenze – was steckt dahinter?
Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze bestimmt, wie viel Geld Ihnen auf dem P-Konto als unpfändbarer Betrag bleibt. Automatisch geschützt ist zunächst der monatliche Basisfreibetrag von 1.560,00 € (seit 01.07.2025).
Wann und wie erhöht sich der Freibetrag?
Voraussetzung für die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze auf einem P-Konto ist ein Antrag des Kontoinhabers bei seiner Bank mittels P-Konto-Bescheinigung.
Von der Pfändung nicht erfasst, d.h. unproblematisch erhöht weden können z. B.:
| Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
(z. B. Bürgergeld) |
Gesetzliche Unterhaltspflichten (Partner/Kinder) |
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Bestimmte einmalige Sonderleistungen |
Kindergeld |
Individuelle Anhebung in Ausnahmen
In Ausnahmesituationen des Schuldners v.a. wegen Krankheit kann der Freibetrag vom Vollstreckungsgericht oder von der Vollstreckungsstelle individuell angepasst werden (§ 850k Abs. 4 ZPO). Den Schuldner trifft eine Beweislast, bezüglich der Lebensumstände die zur Erhöhung des Freibetrags führen.
Pfändungsschutz auch für Restguthaben?
Nutzen Sie den geschützten Betrag einen Monat nicht vollständig, wird das Restguthaben im Folgemonat ebenfalls nicht gepfändet.
Im übernächsten Monat zählt es nicht mehr zum pfändungsfreien Betrag (§ 850k Abs. 1 ZPO)..
5. P-Konto-Bescheinigung – wann brauche ich sie?
Die P-Konto-Bescheinigung ist dann erforderlich, wenn der Basisfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erhöht werden soll, weil dem Inhaber aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen ein höherer Pfändungsfreibetrag als dem Basisfreibetrag von derzeit 1.560,00 € zusteht.
Wichtig! Die P-Konto-Bescheinigung hilft nicht, wenn der Schuldner ein höheres Einkommen hat und ihm deswegen auch höhere Freibeträge zustehen. Hier muss gemäß § 850k Abs. 4 ZPO ein Antrag bei Gericht gestellt werden.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Muster einer Konto-Bescheinigung
Beispiel einer P-Konto-Bescheinigung (beachten Sie, dass der Pfändungsfreibetrag erhöht wurde)
Für eine vergrößerte Ansicht klicken Sie bitte auf die Grafik!
6. Was ist ein Flex P- Konto
Ein „Flex P-Konto“ wird von der Bank N26 als besondere Variante des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) angeboten, ist aber nicht gesetzlich definiert. Der Unterschied zu einem regulären P-Konto liegt darin, dass der Freibetrag angepasst wird je nach Einkommenseingang auf deinem Konto.
Bei einem „Flex P-Konto“ der Bank N26 erfolgt die Anpassung des Freibetrags automatisch, wohingegen bei P-Konten von anderen Banken in der Regel ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
7. Reform zum Pfändungsschutzkonto ab 2021/2022
Geltung: vollständige Reform seit 01.12.202
Ziel: Mehr Schuldnerschutz, klarere Regeln, einfachere Nachweise
a. Zeistrahl
b. Die 7 wichtigsten Änderungen
Wichtig
Ein Pfändungsschutzkonto ist kein längerfristiges Sparkonto!
Das “Ansparen” einer größeren Geldsumme auf dem P-Konto über einen längeren Zeitraum ist nur sehr eingeschränkt möglich!
Seit der Reform 2021 ist es möglich das nicht verwendete Guthaben innerhalb der nächsten drei Monate anzusparen, nicht ausgegebenes Geld Ihres Freibetrags ist also für die nächsten 3 Kalendermonate noch sicher!
Soll die Umwandlung in ein P-Konto auf Basis eines gemeinschaftlich geführten Kontos erfolgen, wird das Konto in je zwei P-Konten aufgeteilt, wenn beide Inhaber einen Antrag auf Umwandlung stellen. Geht der Antrag nur von einer Person aus, wird das Konto in ein P-Konto und ein Girokonto aufgespalten. Liegt ein solches Gemeinschaftskonto vor, sollte der Schuldner bei Aussicht auf eine drohende Pfändung ein eigenes Girokonto eröffnen und in ein P-Konto umwandeln lassen.
Jede Person darf zudem nur ein P-Konto führen. Eine entsprechende Versicherung muss bei der Umwandlung gegenüber der Bank abgegeben werden. Zusätzlich wird das P-Konto in der Schufa eingetragen, so dass das Führen eines zweiten P-Kontos unmittelbar auffallen würde.
8. Fazit
Das P-Konto sichert jeden Monat einen gesetzlich geschützten Sockelbetrag, damit Miete, Strom und Lebensunterhalt trotz laufender Pfändung bezahlt werden können.
Jeder Inhaberin eines Einzel-Girokontos kann die kostenlose Umwandlung bei der eigenen Bank verlangen. Auch rückwirkend können Sie den Pfändungsschutz nachholen:
Wichtig: Ohne P-Konto greift der Schutz nicht rückwirkend. Bei einer Pfändung deshalb sofort die Umwandlung beantragen.
Nicht umwandelbar sind Spar-, Bauspar-/Bau- und Wertpapierkonten.
Mit einer P-Konto-Bescheinigung lässt sich der Freibetrag (z. B. für Unterhaltspflichten) erhöhen. Der Basisfreibetrag ist die Mindestabsicherung; erst Beträge darüber können (ggf. anteilig) gepfändet werden.
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