Die aktuelle Pfändungstabelle 2019-2021 als PDF

Die Pfändungstabelle gibt an, wie viel Arbeitseinkommen eines Schuldners bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung gepfändet werden darf. Man kann ihr also entnehmen, wie viel Geld einem nach einer Pfändung von seinem laufenden Bezügen noch zum Leben übrigbleibt. Sie gibt die genaue Höhe des pfändbaren Einkommens wieder.

Die Pfändungstabelle wird dann relevant, wenn ein Schuldner vor einer drohenden Lohnpfändung steht, ihm also der pfändbare Anteil seines monatlichen Nettoeinkommens entwendet werden soll, weil er seine Schulden anderweitig nicht begleichen kann oder will und der Gläubiger auf diesem Weg die Erfüllung seiner Forderungen versucht.

Das Arbeitseinkommen des Schuldners ist bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung erst über dem Basisfreibetrag pfändbar ist (§ 850c ZPO). Dieser liegt aktuell bei 1.178,59 EUR monatlich. Liegt der Verdienst einer Person unter diesem Betrag, so kann aus diesem Gehalt nicht gepfändet werden. Eine Lohnpfändung wäre fruchtlos.
Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich jedoch, wenn sich das Einkommen des Schuldners erhöht – es gibt also eine Progression. Dies soll dem Gepfändeten den Ehrgeiz erhalten, weiterhin mehr zu verdienen als der Basisfreibetrag vorsieht. Darüber hinaus erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn anderen Personen Unterhalt geschuldet wird.

Mit einer Lohnpfändung bzw. Gehaltspfändung werden nur Beträge gepfändet, die über den Beträgen liegen, die in der Pfändungstabelle ausgewiesen sind.

Die aktuelle Pfändungstabelle 2019 als PDF finden sie mit Klick auf den Button zum Download bereitstehend!

 
 

 
 

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