Was ist eine Lohnpfändung?
Die Lohnpfändung verstehen: Was bleibt unantastbar und warum Ihr Arbeitsplatz sicher ist.
Die wichtigsten Fakten – Was Sie wissen müssen!
- Lohnpfändung bei Schulden: Wer seine Schulden nicht mehr zahlen kann, muss ggf. mit einer Lohnpfändung rechnen! Der Arbeitgeber muss dann einen Teil des Einkommens seines Arbeitnehmers direkt an den Gläubiger entrichten.
- Zwangsvollstreckung: Die Lohnpfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung zur Tilgung von Schulden des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Es ist ein rechtskräftiger Titel nötig.
- Ihr Freibetrag bleibt unantastbar: Der gesetzliche Basisfreibetrag bleibt geschützt und steht ihnen auf jeden Fall zu. Dieser liegt vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 bei 1.555,00 € monatlich.
- Arbeitsverhältnis: Ihr Arbeitsvertrag darf wegen einer Lohnpfändung nicht gekündigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist eine Lohnpfändung
Die Lohnpfändung – auch Gehaltspfändung genannt -, ist eine Form der Zwangsvollstreckung, bei der ein Gläubiger Teile des Gehalts eines Schuldners direkt beim Arbeitgeber pfändet. Sie dient dazu, offene Schulden des Schuldners gegenüber dem Gläubiger zu tilgen.
Wenn ein Gläubiger gegen Sie einen rechtskräftigen Titel erwirkt hat, kann er Ihr Einkommen direkt beim Arbeitgeber pfänden. Wird Ihrem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, darf dieser Ihren vollen Lohn nicht mehr auszahlen. Ab dem Zeitpunkt darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nur noch den Freibetrag auszahlen. Vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 liegt der Basisfreibetrag, welcher Ihnen auf jeden Fall zusteht bei 1.555,00 € monatlich.
2. Ablauf der Lohnpfändung
Eine Lohnpfändung ist ein rechtlicher Weg, wie Gläubiger offene Forderungen direkt vom Einkommen ihres Schuldners eintreiben können. Grundvoraussetzung ist, dass eine eindeutig belegete Schuld des Schuldners vorliegt, d.h. wenn ein Schuldner eine Rechnung, Raten eines Kredits oder vergleichbare Zahlungen nicht mehr leisten kann.
a. Vollstreckbarer Titel
Damit eine Lohnpfändung eingeleitet werden kann, benötigt der Gläubiger in der Regel einen vollstreckbaren Titel ggü. dem Schuldner. Dazu zählen:
- das Endurteil (§ 704 ZPO)
- Vollstreckungsbescheid
- notarielles Schuldanerkenntnis
Der Gläubiger kann mit dem Titel bei Gericht die Lohnpfändung bzw. Gehaltspfändung beantragen. Dies macht er, damit ein Teil der regelmäßigen Einkünfte des Schuldners an ihn überwiesen wird, um so die Schulden zu begleichen.
b. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht
Das zuständige Vollstreckungsgericht (§ 828 ZPO) kann daraufhin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen.
In der Regel ist dies das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners bei dem er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Abweichend davon kann auch ein besonderer Gerichtsstand für die Antragstellung des Gläubigers maßgebend sein.
c. Zustellung an den Arbeitgeber
Der Pfändungsbeschluss wird dem Arbeitgeber des Schuldners zugestellt. Daraufhin gibt der Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) ab und teilt mit, ob pfändbare Einkünfte vorhanden sind. Anhand der aktuellen Pfändungstabelle lässt sich feststellen, wie hoch der Freibetrag des Schuldners ist und welcher Teil seines Gehalts gepfändet werden kann (§ 850c ZPO).
3. Wie berechnet man sein pfändbares Einkommen?
Anhand der Pfändungstabelle wird ermittelt, wie hoch der pfändungsfreie Betrag des Schuldners ist und welcher Teil seines Gehalts gepfändet werden kann (§ 850c ZPO).
Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens sind im wesentlichen zwei Parameter zu berücksichtigen.
- das Nettoeinkommen
- die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen des Schuldners
Dabei entspricht die Höhe des Nettoeinkommens nicht immer gleich dem pfändungsrelevanten Einkommen.
Der pfändungsfreie Betrag soll sicherstellen, dass der Schuldner weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Der aktuelle Baisfreibetrag (01.07.2025 bis 30.06.2026) liegt bei 1.559,99 € pro Monat.
Was ist pfändungsfreies Einkommen?
Bei einer Lohnpfändung bleiben bestimmte Einkommensteile geschützt, damit Sie weiterhin für sie und Ihre Familie sorgen können.
- unpfändbare Bezüge (§ 850a ZPO)
- Entlohnung von Mehrarbeitsstunden (zur Hälfte)
- Blindenzulagen
- Schmerzensgeld
- Urlaubsgeld
- Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen
- Spesen
- Entlohnung von Mehrarbeitsstunden (zur Hälfte)
- Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Sozialleistungen
- Sonderzahlungen (z.B. für Jubiläen)
- Aufwandsentschädigungen
- Abfindungen, wenn dies vom Schuldner nach § 850i ZPO beantragt wurde
- teilweise pfändbare Bezüge
- Weihnachtsgeld bis zu 780 Euro nach § 850a Nr. 4 ZPO
- Überstunden bis zu 50 Prozent
- Zulagen für Schicht-, Samstags und Vorfestarbeit
- Anrechte aus Lebensversicherungen
- Berufsunfähigkeitsrenten
- Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen
- Einnahmen aus Stiftungen
- Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Sozialleistungen
- Sonderzahlungen (z.B. für Jubiläen)
- Aufwandsentschädigungen
- Abfindungen, wenn dies vom Schuldner nach § 850i ZPO beantragt wurde
4. Lohnpfändung und Arbeitgeber – Welche Rechte und Pflichten gelten für den Arbeitgeber?
Bei einer Lohnpfändung trifft den Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten gegenüber dem Gläubiger. Nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss er Auskunft über das Einkommen des Arbeitnehmers geben, insbesondere über:
- Höhe des Nettoeinkommens
- Anstellung und Arbeitsverhältnis
- Zahlung von Zuschlägen oder Sonderleistungen
Der Arbeitgeber berechnet dabei das pfändbare Einkommen nach der Nettomethode. Üblicherweise werden die dafür notwendigen Angaben vom Arbeitnehmer über einen Personalbogen bereitgestellt.
Was ist die Nettomethode?
Das pfändbare Nettoeinkommen wurde lange nach der Bruttomethode ermittelt. Seit dem Urteil des BAG vom 17.04.20213 – 10 AZR 59/12 hat sich das BAG ausdrücklich für die Anwendung der Nettomethode ausgesprochen.
Nettomethode (heutiger Standard nach BAG)
- Die nach § 850a ZPO unpfändbaren Bezüge werden rechnerisch „herausgenommen“, als ob sie nicht zugeflossen wären.
- Steuern und Sozialabgaben werden nur auf das ohne diese Bezüge verbleibende Brutto berechnet.
- Aus dem so ermittelten Netto wird anhand der Pfändungstabelle der pfändbare Betrag bestimmt.
→ Folge: Unpfändbare Bezüge beeinflussen die Höhe des pfändbaren Einkommens nicht.
Bruttomethode (früher)
-
- Vom Bruttoeinkommen werden die unpfändbaren Bruttobezüge abgezogen.
- Auf das verbleibende Brutto werden Steuern und Sozialabgaben berechnet und abgezogen.
Folge: Je höher die (meist steuer- und beitragspflichtigen) unpfändbaren Bezüge, desto geringer fällt das pfändbare Einkommen aus. In Einzelfällen kann dadurch gar kein pfändbarer Betrag entstehen, obwohl zusätzliche unpfändbare Leistungen zugeflossen sind.
Bei der Berechnung muss der Arbeitgeber bedenken, dass einzelne Beiträge immer steuerfrei sind! Zudem werden z.B. Naturalleistungen wie Dienstwagen/ Dienstwohnung ebenfalls bei der Berechnung pfändbarer Beträge berücksichtigt.
Die Berechnung des pfändbaren Einkommens mit der Nettomethode kann fehlerhaft sein!
Sind Sie sich als Schuldner unsicher, ob ihr Arbeitgeber den pfändungsfreien Betrag korrekt berechnet hat? Wenden Sie sich an einen erfahrenen Fachanwalt und lassen sich beraten.
Welche Unterhaltsverpflichtungen hat der Schuldner?
Lohnpfändung: Schutz für Schuldner / Arbeitnehmer
Ziel ist es, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern, z. B. bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder hohen Fahrtkosten. Der Schutz kann individuell auf persönliche oder berufliche Bedürfnisse zugeschnitten werden.
- Anhebung der Pfändungsfreigrenze (§ 850f ZPO)
- Schutz vor Abfindungen (§ 850i ZPO)
- Besondere Härte (§ 765a ZPO)
Falsche Berechnung des pfändbaren Einkommens: Was nun?
Arbeitgeber zahlt zu viel an Gläubiger | Arbeitgeber zahlt zu wenig an Gläubiger |
Arbeitgeber kann Mehrbetrag zurückfordern | Gläubiger kann den fehlenden Betrag vom Arbeitgeber zurückverlangen, und Zuvielzahlung von Arbeitnehmer zurückverlangen. |
Bei Streit über die Höhe des pfändbaren Einkommens empfiehlt sich ein Klarstellungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht, statt langwieriger Gerichtsverfahren.
Einflussmöglichkeiten von Gläubiger und Schuldner
- Erhöhung pfändbarer Einkommensbetrag durch Anträge des Gläubigers
- Zusammenrechnen verschiedener Einkünfte § 850e ZPO
- Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Person(en) § 850c Abs. 6 ZPO
- Antrag auf Klarstellungsbeschluss beim Vollstreckungs-/Insolvenzgericht
- Pfändungsschutz durch Antragstellung des Schuldners
- Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze § 850f Abs. 1 ZPO aufgrund besonderer Umstände
- Antrag auf Überlassung sonstiger Einkünfte § 850i ZPO
- Antrag auf Aufhebung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen besonderer Härte § 765a ZPO
5. Was kann man gegen eine Lohnpfändung tun?
Sie sind nicht machtlos! Es gibt mehrere Wege, um sich gegen eine Lohnpfändung zu wehren oder deren Auswirkungen zu mindern. Ziel des Pfändungsschutz in der Lohnpfändung ist, dass das Existenzminimum gewahrt bleibt. Der Schuldner soll nicht der Allgemeinheit zu Lasten fallen. (Art. 1 GG i.V.m. dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum, § 850f Abs. 1 ZPO ).
Die Lohnpfändung ist eine einschneidende Maßnahme, die den finanziellen Handlungsspielraum eines Schuldners stark einschränkt. Gleichzeitig kann sie ein Anlass sein, sich aktiv mit der eigenen Verschuldung auseinanderzusetzen und nach Lösungen zu suchen. Mit professioneller Unterstützung lassen sich viele Pfändungen vermeiden oder zumindest abmildern.
Haben Sie Fragen zur Lohnpfändung oder benötigen Sie Hilfe bei der Schuldenregulierung? Kontaktieren Sie uns gern – wir unterstützen Sie zuverlässig!
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