Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019

Die ab Juli 2019 geltenden Pfändungsfreigrenzen und die Pfändungstabelle 2019-2021 wurde bereits vom BMJV veröffentlicht..

InsO-Reform und Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre wird kommen

Am Dienstag den 22.01.2019 hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI-Ausschuss) die zukünftigen EU-Vorgaben für das Restschuldbefreiungsrecht verabschiedet. Das Insolvenzrecht wird demnach reformiert. Konkret wird das Restschuldbefreiungsverfahren für alle Unternehmer auf drei Jahre verkürzt. Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) wird nun entsprechend angepasst.

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Neue Pfändungstabelle 2015-2017 mit höheren Pfändungsfreigrenzen seit dem 01. Juli 2015 in Kraft!

Die Pfändung freiberufliche Tätigkeit parallel zur Rente richtet sich nach § 850a ZPO und ist zur Hälfte pfandfrei!

Versagungsantrag Restschuldbefreiung, LG Berlin: „…auch bei unvollständigen Verzeichnissen ist Restschuldbefreiung zu erteilen, wenn…