BMJV: VERKÜRZUNG RESTSCHULDBEFREIUNGSVERFAHREN SUKZESSIV AB 17.12.2019

Am 16. Juli 2019 wurde vom Europäischen Rat beschlossen, dass das Insolvenzverfahren im Ganzen und für alle natürlichen Personen auf drei Jahre verkürzt werden soll. An diesem Tag ist die EU-Restrukturierungsrichtlinie in Kraft getreten. Unabhängig von der Insolvenzmasse soll die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erfolgen.

Gespannt warteten alle Beteiligten und betroffenen Schuldner darauf, wie die Richtlinie umgesetzt werden würde, denn eine abruppte Verkürzung von bisher 72 Monaten auf dann 36 Monate hätte dazu geführt, dass mit Gesetztesbeschluss ein Insolvenzantrag zunächst nicht mehr sinnvoll gewesen wäre. Kein Schuldner stellt einen Insolvenzantrag, wenn das Verfahren ein Jahr später um drei Jahre verkürzt wird.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht will das Verfahren sukzessiv verkürzen. Demnach soll es keine abruppte Verkürzung geben, sondern – je nach Zeitpunkt der Antragsstellung – ein ständig sich verkürzendes Verfahren.

Verkürzung Restschuldbefreiungsverfahren vollständige Tabelle

Damit ist endlich Klarheit geschaffen, nachdem der Rechtsausschuss des europäischen Parlaments bereits im Februar beschlossen hatte, dass im EU-Europa die Insolvenzverfahren bzw. die Dauer zwischen Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiungsbeschluss nicht länger als drei Jahre sein sollen und der Rat dies am 20. Juni 2019 bestätigt hat. Bisher war eine solche Verfahrensverkürzung nur möglich, wenn eine Befreiedigungsquote von 35% zuzüglich Ausgleich der Verfahrenskosten erfolgte. In der Zukunft werden alle Verfahren drei Jahre (36 Monate) andauern.

Eine Empfehlung zum Abwarten ist aus diesem Grund nur für Personen sinnvoll, die in jedem Fall die bisherige Möglichkeit der Verkürzung auf 60 Monate nicht wahrnehmen können gemäß § 300 Abs. Nr. 3 InsO, da keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse zu erwarten ist.

Mit dieser Umsetzung wäre tatsächlich erreicht, dass es nicht zu einem Insolvenz-Antragsstau kommt.