Der Basisfreibetrag

Wieso ist die Höhe des Basisfreibetrags wichtig? Welche Rolle nimmt dieser für das Pfändungsschutzkonto ein?

Der Basisfreibetrag ist der Grundbetrag, der gemäß der Pfändungstabelle einem Schuldner als Pfändungsfreibetrag zusteht (§ 850c ZPO). Während der Pfändungsfreibetrag sich erhöht, wenn ein Einkommen vorliegt, dass über der Pfändungsfreigrenze liegt (siehe Pfändungstabelle), gibt der Basisfreibetrag an, ab welchem Einkommen Beträge überhaupt pfändbar sind. Der Basisfreibetrag kennt also im Gegensatz zum Pfändungsfreibetrag keine Progression. Außerdem werden Freibeträge für Kindesunterhalt, Kindergeld und sonstige unpfändbare Leistungen nicht berücksichtigt.

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Bedeutung für das Pfändungsschutzkonto

Der Basisfreibetrag ist zugleich der Betrag, für den ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Pfändungsschutz gewährt. Dieser liegt bei monatlich 1.402,28 €. Das heißt 1.402,28 € müssen dem Inhaber des Pfändungsschutzkonto monatlich auf jeden Fall erhalten bleiben und dürfen nicht gepfändet werden. Der Betrag kann auf Antrag bei der Bank oder ggf. bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhöht werden.

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