Die SCHUFA Daten-Löschung

Die SCHUFA, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung steht aktuell in der Kritik bezüglich der Praktiken ihrer Daten-Löschung. Grundsätzlich versorgt sie ihre Vertragspartner mit relevanten Informationen zu Privatpersonen welche diese vor verlustreichen Kreditgeschäften schützen. Zu diesem Zweck speichert die SCHUFA Daten besagter Personen, welche potenzielle Kreditnehmer darstellen. Aus diesen Daten können sich in sogennanten Score-Verfahren die Unternehmen eine mögliche künftige Kreditwürdigkeit ableiten lassen.

Bisher wurden die strittigen Daten bezüglich einer schon abgeschlossenen Privatinsolvenz noch drei Kalenderjahre nach Eintragung gespeichert. Diese Informationen können aber für Kreditnehmer fatale Folgen haben, wie im Falle einer aufgrund von SCHUFA Daten verweigerten Mietwohnung. Im Insolvenzportal wurden die Daten der Privatinsolvenz bereits nach 6 Monaten gelöscht, allerdings hatte die SCHUFA sie noch gespeichert. Der Betroffene gewann gegen die SCHUFA vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, doch die SCHUFA zog gegen das besagte Urteil vor den BGH.

Der BGH gab die Materie aufgrund der EU Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2018 zur Auslegung des Europarechts an den EuGH weiter. Die dreijährige Datenspeicherung ist länger als die offizielle im öffentlichen Register, weshalb es strittig erscheint ob dies zulässig ist. Außerdem sieht die DSGVO keinerlei Regelung für Wirtschaftsauskunfteien vor.

Der EuGH Generalanwalt sprach sich folglich am 16.03.2023 in dem Gutachten für eine verkürzte Speicherdauer der Daten bezüglich einer Restschuldbefreiung von 6 Monaten aus, nach welchen die Daten automatisch gelöscht werden. Die SCHUFA selbst hatte sich ebenfalls wegen Sicherheits- und Zeitaspekten im Sinne der Verbraucher für die schnellere Datenlöschung ausgesprochen. Es ist zwar noch kein Urteil des EuGHs gefällt worden, allerdings ist eine Orientierung an der Aussprache zu erwarten. Insgesamt ist wohl davon auszugehen, dass zukümftig besagte Daten nach 6 Monaten gelöscht werden.

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