Pfändungsfreibeträge bei 3000€ seit Juli 2019 Pfändungsfreibetrag

Seit Juli 2019 gelten die Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungstabelle 2019-2021. In diesem Beispiel wurden die Pfändungsgrenzen bei einem Nettoeinkommen von 3.000€ berechnet. Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen kann der pfändbare Betrag bzw. der Pfändungsfreibetrag abgelesen werden.