Hartz-4, Jobcenter und Schulden: Werden Schulden vom Jobcenter berücksichtigt?

Werden Schulden bei der Berechnung von ALG II Bezügen berücksichtigt? Können Schulden trotz Arbeitslosigkeit abgebaut werden?

Nicht selten gehen Hartz-4, Jobcenter und Schulden Hand in Hand. Fallen Arbeitslosigkeit mit Altlasten zusammen (Darlehen für Kfz, Immobilien) führt dies schnell zur Überschuldung. Die Bezüge des Jobcenters reichen gerade um die Lebensunterhaltskosten zu bestreiten. Oft bringen Schuldner bereits Schulden mit, bevor sie in die Situation kommen Hilfe beim Jobcenter zu beantragen.

Hartz-4, Jobcenter und Schulden - Bestehen überhaupt Handlungsspielräume?

Sie sind in die Situation geraten ALG II/ Hartz-4 beantragen zu müssen und Fragen sich was mit Ihren bestehenden Schulden passiert? Haben Sie noch Handlungsspielräume? Wir sagen Ihnen ganz klar: JA! Es gibt immer eine Möglichkeit mit einer Schuldensituation umzugehen. Lassen Sie sich durch unsere fachanwaltliche Schuldnerberatung einen möglichen Weg aus der Verschuldung aufzeigen.

Welche Rolle spielen Schulden und das Jobcenter für ALG II/ Hartz-4 Empfänger?

Grundsätzlich gilt leider bei der Berechnung des ALG II/ Hartz-4 Regelsatzes werden Schulden nicht berücksichtigt. Hingegen werden vorhandenes Vermögen und Einkommen abgezogen. Dies hat negative Folgen – demjenigen der ALG II/ Hartz-4 beansprucht wird mehr Vermögen angerechnet als er tatsächlich hat, da die Schulden nicht in Abzug gebracht werden. Sein vorhandenes Vermögen kann er nicht zur Tilgung der Schulden verwenden, weil er dieses nutzen muss um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Als „vorhandenes Vermögen“ kann dabei alles mögliche gelten, zum Beispiel Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherung oder nicht selbst genutzte Immobilien.

Der Gesetzgeber will mit den Hartz-4 Bezügen nicht die Vermögensbildung fördern, wozu die Schuldentilgung aber führt.

Hartz-4 Jobcenter Schulden – Gewährt das Jobcenter Personen ein Darlehen die ALG II/ Hartz-4 beziehen?

Grundsätzlich gewährt das Jobcenter keine Hilfe bei vorhandener Verschuldung des Arbeitslosen. Ausnahmsweise gewährt es jedoch ein zinsloses Darlehen, wenn größere Summen bezahlt werden müssen (§ 42a Abs. 1 SGB II). Dies gilt zum Beispiel bei Fälligkeit einer Mietkaution oder wenn dem Leistungsberechtigten droht seine Unterkunft zu verlieren (§ 22 Abs. 8 SGB II). Auch bei Rückständen aus Strom- oder Gasversorgungsverträgen kann ein Darlehen gewährt werden (§ 22 Abs. 8 SGB II).
Die Rückzahlung der Darlehensumme erfolgt indem das Jobcenter 10% des Regelbedarfsatzes einbehält bis zur vollständigen Tilgung. (§ 42a Abs. 2 SGB II).

Hartz-4 und Schulden – Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Ist eine Person gezwungen ALG II/ Hartz-4 zu beantragen und hat sie vorhandenes Vermögen, sollten bestehende Schulden vor der Antragstellung beglichen werden.

Für die Orientierung über die finanzielle Lage empfiehlt sich eine Schuldnerberatung durch einen erfahrenen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen. Handeln Sie so früh wie möglich! Für die Beratung kann finanzielle Hilfe beim Amtsgericht oder Jobcenter beantragt werden.

Oft Fragen sich Schuldner, ob die Privatinsolvenz einen Ausweg bietet. Für die Anmeldung einer Privatinsolvenz müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgenommen werden, dessen Scheitern durch einen Anwalt bescheinigt werden muss.

Bei erfolgreicher Durchführung kann es nach Ablauf der Wohlverhaltensphase zur Restschuldbefreiung kommen. Allerdings sind auch davon nicht alle Schulden erfasst. Lesen dazu unsere Beiträge zu den Themen: Restschuldbefreiung, Schulden aus strafbarer Handlung und Unterhaltsschulden!

Vorab muss der Betroffene ernsthafte Bemühungen zeigen seine Schulden zu begleichen. Dieser ist insbesondere zu einer intensiven Arbeitssuche angehalten.

Sie haben Schulden und beziehen ALG II/ Hartz-4 oder Fragen sich wie Sie ihre Schulden beseitigen können?

Sie haben Schulden? Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team befreien Sie von Ihren Schulden, entweder durch die Anmeldung der Privatinsolvenz oder durch einen Schuldenvergleich. Wir beraten Sie in sämtlichen Lebenslagen. Wenn Sie Schulden haben, wählen Sie Ihren telefonischen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Heckmann aus, oder wählen Sie einen Schuldnerberatungstermin vor Ort, der Termin ist kostenfrei.

Aufgrund des außerordentlich hohen Mandatsaufkommens im Bereich der Entschuldung durch Privatinsolvenz oder Schuldenvergleich können wir nur in Ausnahmefällen prozessuale Mandate annehmen. Wählen Sie Ihren Termin zur Entschuldung online, für prozessuale Mandate werden Sie vorab gebeten anzurufen.

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