Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder Sache erlitten hat.

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich gleich eine ganze Reihe von Fragen:

Wer kommt auf für die Reparaturkosten (oder Erstattung des Zeitwerts), die Mietwagenkosten (oder Erstattung des Nutzungsausfalls), die Sachverständigenkosten, die Wertminderung, die Abschleppkosten, die Standkosten, die Entsorgungskosten, die Mehrkosten durch Herabsetzung des Kaskoversicherungs-Schadensfreiheits-Rabatts oder auch durch vorgenannte Kosten bedingte Überziehungszinsen?

Wer kommt für die Arztkosten, eventuelle Verdienstausfälle, Schmerzensgeld oder – im schlimmsten Fall – für die Hinterbliebenenrente oder sogar Sterbekosten auf?

Und: Wer trägt Gebühren, die anfallen, weil ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, um Ansprüche gegen den Unfallgegner oder eine Versicherung durchzusetzen?

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen gegen:

  • den Unfallverursacher,
  • die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher,
  • die eigene Kaskoversicherung,
  • die eigene Haftpflichtversicherung,
  • die eigene Rechtsschutzversicherung.

Schadensersatzansprüche können teuer werden

Sollten Sie Unfallverursacher sein, könnte Sie in unglücklichen Fällen die Verpflichtung zur Zahlung der oben genannten Kosten treffen. Die ist vorallem dann der Fall, wenn sie grob schuldhaft gehandelt haben und entsprechende Versicherungen nicht in ausreichendem Umfang vorliegen.
Somit können ein Verkehrsunfall und die daraus entstehenden Kosten im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin des Unfallverursachers bedeuten.

Wichtig!

Auch wenn Sie nicht selbst an einem Unfall beteiligt waren, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen, z.B. wenn einer Ihrer Angestellten durch einen Unfall arbeitsunfähig wird und Sie nun dessen Lohn fortzahlen müssen.

Wenn die Frage der Schuld oder Mitschuld an einem Verkehrunfall strittig oder unklar ist, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Verursacher muss Anwaltskosten tragen

Wenn ein Unfallverursacher die alleinige Schuld trägt, hat dieser bzw. seine Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen. Wenn Sie die Alleinschuld trifft, haben Sie Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selber zu tragen. Kosten, die Sie nicht scheuen sollten, insbesondere wenn es darum geht, einen entstandenen Anspruch auf Schadensersatz auf seine Angemessenheit hin zu prüfen. Wenn Sie über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügen, trägt diese die Kosten für den Anwalt.

Wenn beide Unfallparteien Schuld tragen, kommt es zu einer prozentualen Aufteilung der Kosten gemäß der so genannten Verschuldensanteile.

Anspruch auf Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld (so genannter immaterieller Schadensersatzanspruch) ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ein Schadensersatz, der einen Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art bildet und zusätzlich die Funktion des Ausgleichs und der Genugtuung hat. Neben körperlichen Schäden sollen seelische Belastungen und sonstige Unwohlgefühle wieder gut gemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper verbunden sind. Der Anspruch auf Schmerzengeld ist vererblich.

Wenn keine außergerichtliche Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes erzielt wird, bestimmt das zuständige Gericht nach eigenem Ermessen je nach Umständen, Art und Dauer der Verletzungen die Höhe. Als nicht verbindlicher Leitfaden für die Festsetzung der Schmerzensgeldhöhe werden Präzedenzfälle herangezogen.

Die deutschen Gerichte urteilen im Vergleich zu anderen Ländern zurückhaltend über Schmerzensgeld. Schmerzensgeld-Beträge sind nicht sonderlich hoch. Deswegen wird gelegentlich auch versucht, in den USA zu klagen, etwa wenn die Versicherung des Verursachers des Schadens auch einen Firmensitz in den USA hat.

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