Das Auto in der Privatinsolvenz
Darf ich mein Auto behalten? Ist mein Auto generell pfändbar? Besteht ein Schutz für mein Auto nachdem eine Privatinsolvenz angemeldet wurde?
"Ist ein PkW bzw. ein Auto pfändbar?"
"Wird das Auto zwangsläufig weggenommen und verwertet?"
Leider ist die Antwort darauf: Prinzipiell ja!
Allerdings gibt es Konstellationen, bei denen dies nicht gilt.
Der Pfändungsschutz für Ihr Auto!
Insbesondere in der Privatinsolvenz, aber auch wenn dieses für die Ausführung der Arbeit notwendig ist, besteht Pfändungsschutz für ihr Auto, dann dürfen Sie dieses behalten. Achtung, damit ist nicht der Weg zur Arbeit – außer dieser Weg ist nicht anders als mit dem Auto zu bewerkstelligen – gemeint, sondern die Ausführung der Arbeit z.B. als ambulante Krankenpflegerin oder Lieferant. Zum Schutz kann der Schuldner einen Antrag auf Freistellung des Pkw stellen. Diesem wird regelmäßig entsprochen, wenn das Auto keinen besonderen Wert hat (ca. 5.000,- EUR) und für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit notwendig ist
Auch wenn der Schuldner sich für den Pkw Geld geliehen hat, und im Gegenzug den Fahrzeugbrief dem Gläubiger übergeben hat, obliegt es dem Gläubiger zu bestimmen, was mit dem Auto in der Insolvenz passiert. Wenn dieser Gläubiger auf eine Verwertung keinen Wert legt, dann kann der Pkw weiter genutzt werden. Der Gläubiger, der das Auto bzw. den Fahrzeugbrief als Sicherheit hat, muss seine Forderung aber im Privatinsolvenzverfahren anmelden. Der Schuldner ist in diesem Fall lediglich Vorbehaltseigentümer (§ 449 BGB).
Gehört das Auto nicht dem Schuldner, sondern beispielsweise seinem/r Lebenspartner/in, kann dieses in der Privatinsolvenz nicht gepfändet werden. Eine Übertragung des Pkw in der Privatinsolvenz ist anfechtbar und somit von Anfang an nichtig.
Hier lesen sie mehr über die Privatinsolvenz oder die Insolvenzordnung!
Möglichkeiten das Auto in der Privatinsolvenz zu behalten
Sollte der Schuldner bei Eröffnung der Privatinsolvenz vorbehaltloser Eigentümer des Autos sein und dieses nicht zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit benötigen, kann es zur Verwertung kommen, wenn er dem Insolvenzverwalter keinen Wertersatz überlässt. Der Wert des Pkw wird auf Kosten des Schuldners geschätzt und diesen kann er in Raten an den Insolvenzverwalter erstatten. Bei vollständigem Wertersatz wird der Pkw aus der Insolvenzmasse freigestellt. Das Auto bleibt trotz Privatinsolvenz im Eigentum des Schuldners.
Ein kurzes Erklärvideo
Ein Pfändungsschutz für das Auto gilt immer dann, wenn:
Sie sind einer Pfändung ausgesetzt oder befinden sich in der Privatinsolvenz?
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