Die Voraussetzungen der Gehaltspfändung

Sofern ein Bezieher regelmäßiger Einkünfte, zum Beispiel ein Lohnempfänger, ein Gehaltsempfänger oder ein Rentenbezieher, sich rechtskräftig festgestellter Schulden ausgesetzt sieht, könnte der Gläubiger eine Gehaltspfändung veranlassen, um an sein Geld zu kommen.

Zuständig für die Gehaltspfändung – ebenso für Rechtsmittel dagegen – ist das Amtsgericht des Wohnortes des Schuldners (§ 828 ZPO).

Der Gläubiger kann, wenn er einen rechtskräftigen Titel (Vollstreckungstitel) hat, also zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsurteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis, beim Vollstreckungsgericht die Gehaltspfändung bei der Zahlstelle des Schuldners beantragen.

Nach Vorliegen der Formalitäten der Gehaltspfändung wird ein Pfändungsbeschluss an die auszahlende Stelle (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger etc.) zugestellt und dieser Drittschuldner muss eine entsprechende Erklärung abgeben und später ggf. den pfändbaren Betrag an den Gläubiger zahlen. In dieser Drittschuldnererklärung muss der Arbeitgeber mitteilen, ob pfändbare Bezüge vorhanden sind und dass er den pfändbaren Teil an den Gläubiger auszahlen wird, sofern keine weiteren Pfändungen vorliegen (§ 840 ZPO). Nach der Gehaltspfändung wird dann der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens weiter an den Schuldner (Arbeitnehmer, Rentenempfänger…) gezahlt, der gepfändete Teil wird an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt.

Höhe der Lohnpfändung – Pfändungstabelle

Die Höhe der Pfändung richtet sich nach der Pfändungstabelle. Hierbei spielt insbesondere eine Rolle, ob der Schuldner unterhaltsberechtigte Personen (Ehefrau/Kinder) hat und wie hoch die Bezüge des Schuldners sind. Die Höhe des pfändbaren Betrages können Sie der Pfändungstabelle entnehmen.

Was kann man gegen die Gehaltspfändung tun?

Zunächst kann man schauen, ob die Formalitäten eingehalten sind, so muss ein Titel mit Vollstreckungsklausel vorliegen und der Titel muss zugestellt worden sein. Dann kann man noch prüfen, ob alle unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt werden, bzw. ob die Gehaltszahlstelle diese Personen kennt und ob dann aus der Tabelle der richtige pfändbare Betrag ermittelt wurde. Wenn auch keine Rechte Dritter vorgehen, dies könnte sein, wenn eine Lohnabtretung vorliegen würde, ist die Pfändung rechtmäßig.

Allerdings wird die Gehaltspfändung vom Gericht untersagt, wenn der Schuldner insolvenzrechtliche Maßnahmen trifft. Dann werden Pfändungen, und auch die Gehaltspfändung, eingestellt.

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