InsO-Reform und Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre wird kommen

Am Dienstag den 22.01.2019 hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI-Ausschuss) die zukünftigen EU-Vorgaben für das Restschuldbefreiungsrecht verabschiedet. Das Insolvenzrecht wird demnach reformiert. Konkret wird das Restschuldbefreiungsverfahren für alle Unternehmer auf drei Jahre verkürzt. Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) wird nun entsprechend angepasst.

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