Wirtschaftsstrafrecht
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Beim Wirtschaftsstrafrecht handelt es sich um einen Sammelbegriff unter den alle Strafvorschriften fallen, die Delikte im Bereich der Wirtschaft unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um eine staatliche Reaktion auf die zunehmende Wirtschaftskriminalität. Das Wirtschaftsstrafrecht hat das Ziel, die Verfassung der Wirtschaft zu schützen. Ob eine bestehende Vorschrift in diesem Sinne zum Wirtschaftsstrafrecht gehört, hängt davon ab, ob sie dazu verwendet kann, dieses Ziel zu erreichen.
Unter anderem fallen folgende Straftaten unter das Wirtschaftsstrafrecht:
- Diebstahl geistigen Eigentums
- Falsche Angaben oder Darstellung und Verletzung der Berichts- oder Geheimhaltungspflicht nach dem Aktien- oder GmbH-Gesetz
- Geldwäsche
- Insolvenzstraftaten: z.B. Insolvenzverschleppung, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, Lieferanten- und Kreditbetrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers
- Korruption: Vorteilsannahme und –gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerhinterziehung (Steuerstrafrecht)
- Untreue und Unterschlagung
- Urkundenfälschung
Eine erfolgreiche Verteidigung bei Wirtschaftsstraftaten setzt beim Rechtsanwalt besondere Kenntnisse voraus im Strafrecht, aber auch im Rechtsgebiet, in dem die Straftat begangen worden sein soll z.B. im Insolvenzrecht oder Steuerstrafrecht.
Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, der Sie als Strafverteidiger vertritt, bevor Sie Angaben gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Haftrichter machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen!