Verkehrsstrafrecht, Strafrecht

Das Verkehrsstrafrecht regelt, wie eine Straftat (z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss, fahrlässige Körperverletzung und Tötung oder Unfallflucht) geahndet wird.

Verkehrsunfall bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Wenn Sie beim Fahren einen Verkehrsunfall verursacht haben und bei Ihnen der Nachweis von Alkohol oder Drogen erbracht werden konnte, droht Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit
die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und gegebenenfalls die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis und auch die Anordnung einer Sperrzeit für die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Denn in der Regel wird beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss angenommen, dass der Unfall deshalb passiert ist.

Wichtig: Auch wer beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss von der Polizei erwischt wird, ohne dabei einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, muss gemäß Strafgesetzbuch und Straßenverkehrsgesetz mit drastischen Konsequenzen rechnen, etwa beim Fahren im Vollrausch. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Vollrausch

Nicht nur in Bezug auf das Verkehrsstrafrecht gilt: Wenn Sie sich vorsätzlich oder fahrlässig durch Alkohol oder andere Drogen in einen Vollrausch versetzen, droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, wenn Sie in diesem Zustand eine Straftat begehen und wegen dieser nicht bestraft werden können, weil Sie durch den Vollrausch schuldunfähig waren oder weil dies nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte.

Fahrlässige Körperverletzung und Tötung

Auch bei einem Verkehrsunfall wird gemäß Strafgesetzbuch fahrlässige Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Eine fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich werden bei einer Verurteilung 5 Punkte im Verkehrszentralregister für den Verurteilten eingetragen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wenn Sie eine Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begehen, droht Ihnen neben einer Geldstrafe auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate sowie der Verlust Ihres Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die gemäß Strafgesetzbuch übrigens auch von Fahrradfahrer und Fußgänger begangen werden kann.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nach dem Verwaltungsrecht bzw. Strafrecht geregelt.
Wenn Sie wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt werden, wird Ihnen mit dem Urteil automatisch auch die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gericht ordnet dabei auch eine zeitliche Sperre an, in der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit einigen Folgen für den Betroffenen verbunden. Bußgelder und Ermahnungen sollen nach dem Maßnahmenkatalog des Fahrerlaubnisrechts frühzeitig auf den Betroffenen einwirken und sein Verhalten ändern. Dazu gehört u.a. eine verkehrspsychologische Beratung, die es in einige Fällen ermöglicht, den Entzug des Führerscheins abzuwenden. Ist die Sperrfrist abgelaufen, entscheiden sich einige Betroffene für den so genannten EU-Führerschein, der auf vermeintlich leichteren Weg im Ausland erworben werden kann.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterliegen Beratungen bei Führerscheinproblemen in Deutschland keinerlei Qualitätskontrolle. Angebote von Verkehrspsychologen konkurrieren mit denen von Fahrlehrer, Sozialpädagogen, verkehrspädagogische Berater, Suchtberater usw.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist gemäß Strafgesetzbuch lediglich eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn jemand eine Straftat im Straßenverkehr begangen hat. Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten verhängt werden und wird erst mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Ab dann wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß Straßenverkehrsgesetz strafbar - auch dann, wenn die Fahrerlaubnis noch nicht in Verwahrung gegeben wurde und sich noch im Besitz des Inhabers befindet.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU, im Volksmund auch: „Idiotentest“) überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Straßenverkehrsgesetz spricht von der „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung). Wer sich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug bewirbt, oder auch noch in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann von der Fahrerlaubnisbehörde unter bestimmten Umständen aufgefordert werden, sich einer MPU zu unterziehen.