Schuldnerberatung: Der Gläubigervergleich

Circa sechs Millionen Menschen sind in Deutschland überschuldet. Damit die Verbraucher unter diesen Schuldnern nicht alle die Insolvenzgerichte stürmen und Privatinsolvenz beantragen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass vor einer Privatinsolvenz ein Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden muss. Denn wenn die Schulden aufgrund des Einigungsversuchs erlassen werden, wenn also ein Gläubigervergleich gelingt, dann ist keine Privatinsolvenz mehr notwendig.

Der “Einigungsversuch gem. § 305 InsO” hat zum Ziel, mittels eines alle Verbindlichkeiten erfassenden Schuldenbereinigungsplans eine außergerichtliche Einigung (Insolvenzvergleich, Gläubigervergleich) mit allen Gläubigern zu erzielen. Denn wenn die Gläubiger auf Teile der Forderungen verzichten, dann wird die Insolvenz vermieden.
Schuldner müssen daher vor Beantragung der Privatinsolvenz dieses außergerichtliche Verfahren, das zum Ziel einen Gläubigervergleich hat, durchlaufen. Dazu kann man sich u.a. an einen darauf fokussierten Anwalt, wie zum Beispiel an Rechtsanwalt Heckmann, wenden. Der Rechtsanwalt wird diesen “Einigungsversuch gem. § 305 InsO” durchführen und versuchen, einen Gläubigervergleich (Erlass oder Teilerlass der Schulden) zu erreichen. Nur wenn der Gläubigervergleich scheitert, kann für den Schuldner eine Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz eingeleitet werden, da für die Einleitung der Privatinsolvenz die Bescheinigung über das Scheitern des Gläubigervergleichs bzw. des “Einigungsversuchs gem. § 305 InsO” notwendig ist.

Als auf das Insolvenzrecht fokussierte Kanzlei führt Rechtsanwalt Heckmann für Sie den “Einigungsversuch gem. § 305 InsO” durch und erstellt den für den Gläubigervergleich erforderlichen Schuldenbereinigungsplan, in dem alle Forderungen Ihrer Gläubiger aufgenommen werden.

Sind alle Gläubiger zu einem Vergleich zur Schuldbefreiung bereit, z.B. weil wenigstens ein Teilbetrag der Schulden noch von Dritten bezahlt wird, wird die Privatinsolvenz vermieden. Nach Vergleichserfüllung ist der Schuldner regelmäßig schuldenfrei.

Wenn aber der Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt wird, ist der Schuldenbereinigungsplan gescheitert und eine Privatinsolvenz könnte beantragt werden.

Als unser Mandant regeln wir das alles für Sie! Wir führen den Einigungsversuch durch, bei Scheitern stellen wir daraufhin die Bescheinigung aus, die für die Insolvenz notwendig ist - und wir stellen entsprechende Anträge bei Gericht. Wir prüfen auch, ob eine Schuldbefreiung durch gerichtlichen Zwangsvergleich oder eine Schuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren für Sie das Beste ist.

Wie das geht? Mehr hier! Oder Sie rufen einfach an (030 4050 4030) oder wenden sich an Herrn Heckmann über das Kontaktformular.