Schuldnerberatung in Berlin, Schuldnerberatung deutschlandweit.
Sie haben Schulden?
Es werden nicht bezahlbare Forderungen an Sie gestellt. Mahnungen kommen Ihnen ins Haus? Vielleicht wurden schon Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide zugestellt? Oder der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt oder war schonmal da? Vielleicht liegt eine Lohnpfändung, Gehaltspfändung oder Kontopfändung vor? Gleichtgültig ob “nur” Forderungen gegen Sie gestellt werden oder andere Dinge schon geschehen sind - Schulden-Probleme sind lösbar. Praktisch immer!
Haben Sie keine Angst, es gibt immer einen Weg!
Rechtsanwalt Heckmann hilft Ihnen, gleichgültig ob Sie in Baden Württemberg oder woanders wohnen, kontaktieren Sie einfach telefonisch unser Büro unter 030 - 40 50 40 30 oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Wir lösen mit Ihnen schnell und zuverlässig Ihr Schuldenproblem!
Ob Sie in Berlin oder woanders in Deutschland wohnen - für eine schnelle Lösung Ihrer Finanzkrise durch Vergleich (Gläubigervergleich), Schuldbefreiung durch gerichtlichen Zwangsvergleich oder Schuldbefreiung durch Insolvenz (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Schuldnerberatung in Berlin und bundesweit an. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie nicht monatelang auf einen Termin bei einer der meist überfüllten öffentlichen Stellen der Schuldnerberatung warten.
Sie bekommen sofort einen Termin bei uns. Sofern Sie uns als “Online-Schuldnerberatung” nutzen möchten, wird ein zeitnaher “Telefontermin” verabredet.
Eine anwaltliche Schuldnerberatung lohnt sich!
Die anwaltliche Beratung lohnt sich meist sofort, da Schulden und weitere daraus resultierende Kosten durch einen geschickt ausgehandelten Gläubigervergleich oft erheblich gesenkt werden können und dadurch die Anwaltskosten vom Ersparten gezahlt werden können.
Rufen Sie einfach an und sprechen Sie persönlich mit dem Anwalt, die Telefonnummer ist 030 - 40 50 40 30.
Die Restschuldbefreiung gelingt entweder durch Vergleich, gerichtlichen Zwangsvergleich oder durch die Einleitung der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz bei Selbstständigen). Das Vorverfahren als Einigungsversuch ist auch nach der Insolvenzrechtsreform vom 16.05.2013 für Verbraucher weiter obligatorisch und wird von uns durchgeführt.
Die anwaltliche Schuldnerberatung erfolgt in folgenden Schritten:
1. Erörterung des Schuldenproblems - telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei.
2. Gemeinsames Festlegen der Lösungsstrategie: Ist ein Gläubigervergleich oder doch eher ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) oder Regelinsolvenzverfahren sinnvoll?
3. Beauftragung: Wenn Sie Herrn Rechtsanwalt Heckmann mit dem Entschuldungsverfahren (der Schuldnerberatung) beauftragen, übermitteln oder übergeben Sie einmalig die Unterlagen der Gläubiger. Von da an steht Ihnen Rechtsanwalt Jan Heckmann bis zu einem Gläubigervergleich bzw. bis zur Eröffnung der Privatinsolvenz für Beratungen über sämtliche offenen Fragen zur Verfügung, die für eine erfolgreiche Schuldnerberatung beantwortet werden müssen, klären Sie alles mit dem Rechtsanwalt telefonisch, persönlich oder per E-Mail.
4. Anschreiben aller Gläubiger durch die Kanzlei Heckmann in Ihrem Namen, um eine Schuldbefreiung (Restschuldbefreiung) zu erreichen. Wir unterbreiten einen Vergleichsvorschlag, den Sie und Herr Rechtsanwalt Heckmann vorher gemeinsam festgelegt haben. Dieser Vorschlag für einen Gläubigervergleich kann auch keine Zahlung vorsehen, wenn kein Geld mehr pfändbar ist (Unterbreitung eines sog. Nullplans).
5. Wenn Aussicht auf einen erfolgreichen Gläubigervergleich besteht, verhandelt Rechtsanwalt Heckmann bei Notwendigkeit mit den einzelnen Gläubigern persönlich.
6. Sind die Gläubiger zu einem Gläubigervergleich bereit, schließen wir für Sie, also in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab. Dabei wird u.a. auch die Höhe der Ratenzahlung oder einer Einmalzahlung geregelt, damit Sie unmittelbar nach Erfüllung des Erlassvergleichs schuldenfrei sind.
7. Ist ein Gläubigervergleich nicht möglich, prüfen wir ob ein gerichtlicher Zwangsvergleich zur Schuldbefreiung für Sie aussichtsreich sein könnte. Vorteil beim gerichtlichen Zwangsvergleich ist, dass jetzt nicht mehr alle, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zur Schuldbefreiung zustimmen muss. Das Gericht kann also unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gläubigerminderheit, die Ihren Plan zur Schuldbefreiung ablehnt, ersetzen (auch sogenannter insolvenzgerichtlicher Zwangsvergleich). Dieses Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 309 InsO führen wir ggfs. für Sie durch.
8. Ist ein Gläubigervergleich oder gerichtlicher Zwangsvergleich nicht möglich, bereiten wir für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Dieser muss von Ihnen unterschrieben und beim Amtsgericht eingereicht werden. In der Regel kündigt das Amtsgericht die Restschuldbefreiung an, sofern Sie sich sechs Jahre (ab dem 01.07.2014 fünf Jahre bei Kostentragung) wohlverhalten. Ihre alten Schulden erlöschen dann in der Verbraucherinsolvenz (Restschuldbefreiung).
Wenn Sie Fragen haben oder mehr erfahren wollen zur Schuldbefreiung durch Vergleich, gerichtlichen Zwangsvergleich oder durch Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf, telefonisch (030 - 40 50 40 30) oder über unser Kontaktformular.
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