Schuldnerberatung in Berlin und deutschlandweit

Sie haben Schulden?
Mahnungen kommen Ihnen ins Haus? Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide werden zugestellt? Der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt oder war schonmal da? Vielleicht liegt eine Lohnpfändung, Gehaltspfändung oder Kontopfändung vor?

Haben Sie keine Angst, es gibt immer einen Weg!
Rechtsanwalt Heckmann hilft Ihnen, gleichgültig ob Sie in Baden Württemberg oder woanders wohnen, kontaktieren Sie einfach telefonisch unser Büro unter 030 - 40 50 40 30 oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, wir rufen Sie gerne zurück!

Wir lösen schnell und zuverlässig Ihre Finanzkrise!
Ob Sie in Berlin oder woanders in Deutschland wohnen - für eine schnelle Lösung Ihrer Finanzkrise durch Vergleich (Gläubigervergleich), Schuldbefreiung durch gerichtlichen Zwangsvergleich oder Schuldbefreiung durch Insolvenz (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Schuldnerberatung in Berlin und bundesweit an. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie nicht monatelang auf einen Termin bei einer der überfüllten Stellen der Schuldnerberatung warten.
Sie bekommen sofort einen Termin bei uns!

Eine anwaltliche Schuldnerberatung lohnt sich!
Die anwaltliche Beratung lohnt sich in der Regel sofort, da Schulden und weitere daraus resultierende Kosten durch einen geschickt ausgehandelten Gläubigervergleich oft erheblich gesenkt werden können und dadurch die Anwaltskosten vom Ersparten gezahlt werden können.

Rufen Sie einfach an und sprechen Sie persönlich mit dem Anwalt, die Telefonnummer ist 030 - 40 50 40 30.

Eine Schuldbefreiung (auch Restschuldbefreiung) ist möglich durch Vergleich, gerichtlichen Zwangsvergleich oder durch Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz bei Selbstständigen).

Die anwaltliche Schuldnerberatung erfolgt in folgenden Schritten:

1. Erörterung des Schuldenproblems - telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei.

2. Gemeinsames Festlegen der Lösungsstrategie: Ist ein Gläubigervergleich oder doch eher ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren sinnvoll?

3. Beauftragung: Wenn Sie Herrn Rechtsanwalt Heckmann mit einer Schuldnerberatung beauftragen, übermitteln Sie einmalig die Unterlagen der Gläubiger an uns. Eine Beratung über die offenen Fragen, die für eine erfolgreiche Schuldnerberatung beantwortet werden müssen, klären Sie dann mit dem Rechtsanwalt persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

4. Anschreiben aller Gläubiger durch die Kanzlei Heckmann in Ihrem Namen, um eine Schuldbefreiung zu erreichen. Wir machen einen Vergleichsvorschlag, den wir vorher gemeinsam festgelegt haben. Dieser Vorschlag für einen Vergleich kann sogar darin bestehen, den Gläubigern überhaupt nichts anzubieten.

5. Wenn Aussicht auf einen erfolgreichen Gläubigervergleich besteht, verhandeln wir telefonisch mit den einzelnen Gläubigern.

6. Sind die Gläubiger zu einem Gläubigervergleich bereit, schließen wir in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab. Dabei wird u.a. auch die Höhe der Ratenzahlung oder einer Einmalzahlung geregelt, damit Sie nach sechs Jahren oder der Einmalzahlung schuldenfrei sind.

7. Ist ein Gläubigervergleich nicht möglich, prüfen wir ob ein gerichtlicher Zwangsvergleich zur Schuldbefreiung für Sie aussichtsreich sein könnte. Vorteil beim gerichtlichen Zwangsvergleich ist, dass jetzt nicht mehr alle, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zur Schuldbefreiung zustimmen muss. Das Gericht kann also unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gläubigerminderheit, die Ihren Plan zur Schuldbefreiung ablehnt, ersetzen (auch sogenannter insolvenzgerichtlicher Zwangsvergleich). Dieses Zustimmungsersetzungsverfahren führen wir ggfs. für Sie durch.

8. Ist ein Gläubigervergleich oder gerichtlicher Zwangsvergleich nicht möglich, bereiten wir für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Dieser muss von Ihnen unterschrieben und beim Amtsgericht eingereicht werden. Wenn alles gut geht, kündigt das Amtsgericht die Restschuldbefreiung an, sofern Sie sich sechs Jahre wohlverhalten. Ihre alten Schulden sind damit durch die Verbraucherinsolvenz erloschen.

Wenn Sie Fragen haben oder mehr erfahren wollen zur Schuldbefreiung durch Vergleich, gerichtlichen Zwangsvergleich oder durch Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf, telefonisch (030 - 40 50 40 30) oder über unser Kontaktformular.

Mehr Themen zur Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) finden Sie hier: