Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Verkehrsstrafrecht und Strafrecht | Bußgeld und Fahrverbot
Unter Schadensersatz (auch Schadenersatz, ohne „s“ in der Mitte) versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder Sache erlitten hat.
Bei einem Verkehrsunfall stellt sich gleich eine ganze Reihe von Fragen:
Wer kommt auf für Reparaturkosten (oder Erstattung des Zeitwert), Mietwagenkosten (oder Erstattung des Nutzungsausfall), Sachverständigenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Standkosten, Entsorgungskosten, Mehrkosten durch Herabsetzung des Kaskoversicherungs-Schadensfreiheits-Rabatts oder auch durch vorgenannte Kosten bedingte Überziehungszinsen?
Wer kommt für Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder – im schlimmsten Fall – für die Hinterbliebenenrente oder Sterbekosten auf?
Und: Wer trägt Gebühren, die anfallen, weil ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, um Ansprüche gegen den Unfallgegner oder eine Versicherung durchzusetzen?
Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen gegen:
- den Unfallverursacher, (was Sie selbst sein können),
- die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher,
- die eigene Kaskoversicherung,
- die eigene Haftpflichtversicherung,
- die eigene Rechtsschutzversicherung.
Wichtig: Auch wenn Sie nicht selbst an einem Unfall beteiligt waren, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen, z.B. wenn einer Ihrer Angestellten durch einen Unfall arbeitsunfähig wird und Sie nun dessen Lohn fortzahlen müssen.
Wenn die Frage der Schuld oder Mitschuld an einem Verkehrunfall strittig oder unklar ist, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Anwaltskosten
Wenn ein Unfallverursacher die alleinige Schuld trägt, hat dieser bzw. seine Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen
Wenn Sie die Alleinschuld trifft, haben Sie Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selber zu tragen. Kosten, die Sie nicht scheuen sollten, insbesondere wenn es darum geht, einen entstandenen Anspruch auf Schadensersatz auf seine Angemessenheit hin zu prüfen. Wenn Sie über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügen, trägt diese die Kosten für den Anwalt.
Wenn beide Unfallparteien Schuld tragen, kommt es zu einer prozentualen Aufteilung der Kosten gemäß der so genannten Verschuldensanteile.
Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld (so genannter immaterieller Schadensersatzanspruch) ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ein Schadensersatz, der einen Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art bildet und zusätzlich die Funktion des Ausgleichs und der Genugtuung hat. Neben körperlichen Schäden sollen seelische Belastungen und sonstige Unwohlgefühle wieder gut gemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper verbunden sind. Der Anspruch auf Schmerzengeld ist vererblich.
Wenn keine außergerichtliche Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes erzielt wird, bestimmt das zuständige Gericht nach eigenem Ermessen je nach Umständen, Art und Dauer der Verletzungen die Höhe. Als nicht verbindlicher Leitfaden für die Festsetzung der Schmerzensgeldhöhe werden Präzedenzfälle herangezogen. Die gebräuchlichste Sammlung ist dabei die Schmerzensgeldtabelle des ADAC, die Sie hier finden: http://www.marktplatz-recht.de/schmerzensgeld/
Die deutschen Gerichte urteilen im Vergleich zu anderen Ländern zurückhaltend über Schmerzensgeld. Schmerzensgeld-Beträge sind nicht sonderlich hoch. Deswegen wird gelegentlich auch versucht, in den USA zu klagen, etwa wenn die Versicherung des Verursachers des Schadens auch einen Firmensitz in den USA hat.