Privatinsolvenz beantragen?
Die Kanzlei für Insolvenzrecht hilft!
Unsere Kanzlei ist auf Insolvenzrecht und Privatinsolvenz, Schuldnerberatung und Strafrecht fokussiert und bietet Ihnen entsprechende Informationen, Beratung und Vertretung zu überschaubaren Kosten.
Zu allen Fragen in den Themenbereichen Privatinsolvenz, Insolvenzrecht und Strafrecht beraten wir Sie in Berlin, aber auch bundesweit. Bitte nehmen Sie telefonisch unverbindlich Kontakt auf (Tel.: 030 4050 4030).
Einen besonderer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Heckmann sind alle Fragen zu den Themen Gläubigervergleich, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schuldnerberatung und Überschuldung.
Die strafrechtliche Tätigkeit umfasst die Verteidigung gegen Schuldvorwürfe aus sämtlichen Deliktsbereichen.
Sollten Sie Ihr persönliches Anliegen hier nicht wiederfinden, kontaktieren Sie uns doch einfach telefonisch (030 - 40 50 40 30) oder über unser Kontaktformular. Eine Lösung kann in den meisten Fällen gefunden werden - zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Mehr Informationen über den Träger der Kanzlei, Rechtsanwalt Heckmann, finden Sie im Impressum.
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren)
Die Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem die Schulden einer Privatperson reguliert werden können. Die Zahlungsunfähigkeit wird beseitigt. Es wird häufig auch Privatinsolvenz-Verfahren genannt. Ein insolventer Schuldner kann nach Abschluss des Privatinsolvenz-Verfahrens von nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit werden, was als Restschuldbefreiung bezeichnet wird. Zweckmäßig ist ein Privatinsolvenz-Verfahren für alle, die so stark überschuldet sind, dass sie in den nächsten sechs Jahren mit dem nicht pfändungungsfreien Einkommen (siehe Pfändungstabelle) voraussichtlich nicht vollständig ihre Schulden tilgen können.