Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zum Tatzeitpunkt im Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befanden. Dabei wird davon ausgegangen, dass es sich bei Jugendkriminalität häufig um harmlosere, vorübergehende Entgleisungsstraftaten (z.B. Beleidigung, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schwarzfahren) handelt, die bei vielen jungen Menschen während ihrer Einordnung in das gesellschaftliche Leben auftreten können. Die Jugendstrafe hat eine Denkzettel-Funktion und soll aber durch das Strafmaß nicht die weitere Entwicklung des Jugendlichen schädigen. Ziel ist dabei die Wiederherstellung eines sozial angemessenen Verhaltens des Jugendlichen.

Um die Interessen eines beklagten Jugendlichen wahrnehmen zu können, muss der Strafverteidiger mit den besonderen Regelungen des Jugendstrafrecht und des Jugendstrafverfahren vertraut sein.