Internetstrafrecht, Computerstrafrecht
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Das Internetstrafrecht oder Computerstrafrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Computer und das Internet sind lediglich technische Mittel, mit denen unterschiedlichste Taten begangen werden können, die viele verschiedene Rechtsbereiche berühren können.
In diesem Sinne gehören zum Internetstrafrecht oder Computerstrafrecht die unterschiedlichsten Straftaten wie z.B.:
Verstoß gegen das Urheberrecht
Das Urheberrecht erlaubt, die unrechtmäßige Verbreitung und das unrechtmäßige Herunterladen und Nutzen urheberrechtlich geschützter Werke (z.B. Filme, Musik, Software oder Texte) kurz: Raubkopien strafrechtlich zu verfolgen.
Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht spielt bei der Abwicklung des elektronischen Handels eine maßgebliche Rolle, z.B. beim Betrug im Zusammenhang mit Kaufverträgen, bei unerlaubter Werbung durch E-Mail, beim Diebstahl der Daten von Internet-Nutzern (Phishing) oder auch bei der Wirtschaftsspionage oder -Sabotage durch Hacker-Angriffe.
Verstoß gegen das Strafrecht
Wer per E-Mail oder auf einer Webseite z.B. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewaltmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, verstößt damit gegen das Strafrecht.
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Wer Drogen (Betäubungsmittel) per E-Mail oder über eine Webseite verkauft, verstößt damit gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Verstoß gegen das Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit sexuellen Bezug. Wer im Internet z.B. Kinderpornografie oder Darstellungen sexueller Gewalt verbreitet, verstoßt dabei gegen das bestehende Sexualstrafrecht.
Das Internet ist nicht mehr wie in den Anfängen ein anonymer Raum, der Täter vor einer Strafverfolgung schützt. Die Strafverfolgungsorgane sind durchaus in der Lage, Verdächtige zu ermitteln und gegen diese vorzugehen, was häufig mit der Beschlagnahmung Computern, Überprüfung und Schließung von Webseiten und entsprechenden Strafen verbunden ist.
Als Strafverteidiger im Bereich Internetstrafrecht oder Computerstrafrecht verfügen wir über die Erfahrungen und die Kenntnisse, die erforderlich sind, um internet- und computerspezifische Abläufe und Beweismittel zu beurteilen.
Wichtig: Je schwerer der Vorwurf, desto mehr gilt: Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, der Sie als Strafverteidiger vertritt, bevor Sie Angaben gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Haftrichter machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen!
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns doch einfach telefonisch (030-40 50 40 30) oder über das Kontaktformular.