Der Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag ist eine unerlässliche Voraussetzung für das Insolvenzverfahren. Die Antragsstellung markiert den Beginn der Privatinsolvenz mit dem Ziel der Schuldenfreiheit. – Wir helfen schnell und unkomplieziert bei der Erstellung des Insolvenzantrags und der Anmeldung der Privatinsolvenz.

Was versteht man unter einer Privatinsolvenz?

Umstritten ist im insolvenrrechtlichen Sprachgebrauch, ob die Privatinsolvenz nur diese von Verbrauchern, also natürlichen Personen nach §13 BGB meint, oder sämtliche Arten der Insolvenz umschreibt. Mehr zu diesem Thema finden sie hier. Unabhängig davon macht es das Insolvenzrecht macht es möglich, dass Schulden vollständig erlassen werden – mit der Privatinsolvenz bzw. der Verbraucherinsolvenz oder der Regelinsolvenz.

Wann kann ich Privatinsolvenz anmelden?

Die Insolvenz kann bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beantragt werden. Grundsätzlich kann jeder unabhängig vom Einkommen einen Insolvenzantrag stellen.

Die Rolle des Insolvenzantrags

Der Insolvenzantrag, die Anmeldung der Privatinsolvenz, leitet das Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung – also der Löschung aller Schulden des Antragstellers – ein. Mit der Antragsstellung, sei es ein Verbraucherinsolvenzantrag oder ein Regelinsolvenzantrag, wird das Verfahren der Privatinsolvenz begonnen. Seit der Reform des Schuldrechts aus dem Jahr 2020 ist nun generell die Schuldenfreiheit schon nach 3 Jahren möglich. Die Einreichung des Insolvenzantrags makiert somit den Beginn Ihres Neustarts.

Der Insolvenzantrag wird schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes bestimmt sich nach § 3 InsO, demnach ist grundsätzlich immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Gerichtsstand hat.

Insolvenzantrag, Privatinsolvenz anmelden

Vorraussetzungen für einen erfolgreichen Insolvenzantrag

  • Der erfolglose Einigungsversuch gem. § 305 InsO

    Vor dem Privatinsolvenzantrag muss ein Einigungsversuch gem. § 305 InsO stattgefunden haben. Dieser vorgeschriebene Einigungsversuch soll verhindern, dass alle in Deutschland lebenden ca. 6 Millionen überschuldeten Personen eine Privatinsolvenz anmelden und die Insolvenzgerichte vollends überlasten. Mit dem Einigungsversuch gem. § 305 InsO soll ein Erlass bzw. ein Teilerlass der Schulden erreicht werden. Das Privatinsolvenzverfahren ist nach diesem Vergleich ggf. nicht mehr notwendig, da die Schulden mit Hilfe des Rechtsanwalts erlassen wurden.

    Privatinsolvenz anmelden kann man daher nur, wenn vorher durch einen Rechtsanwalt, wie Rechtsanwalt Heckmann oder unter Mithilfe einer öffentlichen Schuldnerberatung der Einigungsversuch gem. § 305 InsO durchgeführt wurde.

  • Der vollständig ausgefüllte Insolvenzantrag

    Sie müssen einen vollständig ausgefüllten Insolvenzantrag, sowie ggf. notwendige weitere Unterlagen einreichen.Solche Unterlagen sind zumeist ein Schuldenbereinigungsplan, der Antrag auf Restschuldbefreiung, eine Übersicht der Forderungen und ein Vermögensverzeichnis.

    Die Anwaltskanzlei Heckmann stehen Ihnen bei allen Schritten zur Seite.

Was passiert nach der Stellung des Insolvenzantrages?

Nach der Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht wird die Zulässigkeit des Antrags geprüft. Sofern sich der Antrag als zulässig erweißt und die entsprechenden Insolvenzgründe vorliegen wird das angestrebte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Durchführung des Insolvenzverfahrens erfolgt während der Dauer dieses durch einen gerichtlich bestellten Treuhänder. Dieser stellt mögliche Vermögenswerte fest und verwertet diese soweit wie möglich.

Anschließend folgt die Wohlverhaltensphase, während dieser wird der pfändbare Anteil des Einkommens des Schuldners an die Gläubiger abgeführt. Dieser Anteil ist abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens und den Unterhaltspflichtigen Personen. Der pfändbare Anteil lässt sich schnell und einfach aus der Lohnpfändungstabelle ablesen oder mit unserem Pfändungsrechner ermitteln.

Mit einem erfolgreichen Ende der Wohlverhaltensphase geht die Restschuldbefreiung einher, diese wird zumeist bereits mit dem Beginn der Wohlverhaltensphase angekündigt und muss mit der Anmeldung derPrivatinsolvenz eingerecht werden. Nun steht einem schuldenfreien Neustart nichts mehr im Wege.

Mehr Details zum Ablauf der Privatinsolvenz nach der Anmeldung finden Sie hier.

Privatinsolvenz anmelden Einigungsversuch § 305 InsO

Anwaltskanzlei Heckmann

Das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Heckmann sind auf das Insolvenzrecht und die Entschuldung und Schuldnerberatung fokussiert und bieten deutschlandweit eine schnelle Lösung Ihrer Schuldenkrise zu pauschalen Kosten (unabhängig vom Streitwert) an. Wir veranlassen für den Schuldner alles, damit er die Schulden erlassen bekommt, sei es durch einen Erlassvergleich (Gläubigervergleich) oder durch Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Auch durch einen gerichtlichen Zwangsvergleich können die Schulden (neben dem Insolvenzverfahren) reguliert werden.

Das Insolvenzrecht gibt dem Schuldner die Möglichkeit, dass die Schulden vollständig erlassen werden, wobei Ihnen Rechtsanwalt Heckmann hilft. Im Gegensatz zur öffentlichen Schuldnerberatung muss der Schuldner hier nicht monatelang auf einen Termin für die Schuldnerberatung warten, die Schulden können zeitnah abgebaut werden.

Alle Mandanten werden im Rahmen der Schuldnerberatung durch Rechtsanwalt Heckmann persönlich beraten, ggf. telefonisch. Privatinsolvenz-Verfahren (Entschuldung von Privatpersonen) werden durch die Kanzlei überregional und deutschlandweit betrieben, ohne dass der Mandant dafür in Berlin anwesend sein muss. Nach einmaliger Einsendung erforderlicher Unterlagen und der Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplanes werden die Verbindlichkeiten durch Erlass (Teilerlass bzw. Gläubigervergleich) oder z.B. die Privatinsolvenz abgebaut.

Der Erfolg gibt uns Recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!