Schuldnerberatung in Berlin und deutschlandweit
Gläubigervergleich | Gerichtlicher Zwangsvergleich | Insolvenzverfahren / Verbraucherinsolvenz
Ob Sie in Berlin oder woanders in Deutschland wohnen - für eine schnelle Lösung Ihrer Finanzkrise durch Schuldbefreiung durch Vergleich (Gläubigervergleich), Schuldbefreiung durch gerichtlichen Zwangsvergleich oder Schuldbefreiung durch Insolvenz (Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz) bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Schuldnerberatung in Berlin, aber auch bundesweit an. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie nicht monatelang auf einen Termin bei einer der überfüllten Stellen der Schuldnerberatung warten. Für Privatpersonen ist eine kostenfreie anwaltliche Schuldnerberatung durch Abrechnung über einen Beratungshilfeschein vom örtlichen Amtsgericht aufgrund einer Änderung der Vergabepraxis leider nicht mehr möglich. Nur in Ausnahmefällen erteilt Ihr Amtsgericht den Beratungshilfeschein für die Verbraucherinsolvenz, nämlich wenn rechtlich anspruchsvolle Fraqen zu klären sind. Gegebenenfalls versuchen Sie im Vorfeld der Schuldnerberatung einen solchen Schein zu bekommen, dann wäre die Schuldnerberatung bis auf eine Schutzgebühr von 10 Euro kostenbefreit.
Doch auch wenn eine anwaltliche Beratung nicht kostenlos ist, lohnt sich diese in der Regel, da Schulden und weitere daraus resultierende Kosten durch einen geschickt ausgehandelten Gläubigervergleich oft erheblich gesenkt werden können.
Eine Schuldbefreiung (auch Restschuldbefreiung) ist möglich durch Vergleich, gerichtlichen Zwangsvergleich oder durch Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz bei Selbstständigen).
Die anwaltliche Schuldnerberatung erfolgt in folgenden Schritten:
1. Erörterung des Schuldenproblems - telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei.
2. Gemeinsames Festlegen der Lösungsstrategie: Ist ein Gläubigervergleich oder doch eher ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren sinnvoll?
3. Beauftragung: Wenn Sie Herrn Rechtsanwalt Heckmann mit einer Schuldnerberatung beauftragen, übermitteln Sie einmalig die Unterlagen der Gläubiger an uns. Eine Beratung über die offenen Fragen, die für eine erfolgreiche Schuldnerberatung beantwortet werden müssen, klären Sie dann mit dem Rechtsanwalt persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
4. Anschreiben aller Gläubiger durch die Kanzlei Heckmann in Ihrem Namen, um eine Schuldbefreiung zu erreichen. Wir machen einen Vergleichsvorschlag, den wir vorher gemeinsam festgelegt haben. Dieser Vorschlag für einen Vergleich kann sogar darin bestehen, den Gläubigern überhaupt nichts anzubieten.
5. Wenn Aussicht auf einen erfolgreichen Gläubigervergleich besteht, verhandeln wir telefonisch mit den einzelnen Gläubigern.
6. Sind die Gläubiger zu einem Gläubigervergleich bereit, schließen wir in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab. Dabei wird u.a. auch die Höhe der Ratenzahlung oder einer Einmalzahlung geregelt, damit Sie nach sechs Jahren oder der Einmalzahlung schuldenfrei sind.
7. Ist ein Gläubigervergleich nicht möglich, prüfen wir ob ein gerichtlicher Zwangsvergleich zur Schuldbefreiung für Sie aussichtsreich sein könnte. Vorteil beim gerichtlichen Zwangsvergleich ist, dass jetzt nicht mehr alle, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zur Schuldbefreiung zustimmen muss. Das Gericht kann also unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gläubigerminderheit, die Ihren Plan zur Schuldbefreiung ablehnt, ersetzen (auch sogenannter insolvenzgerichtlicher Zwangsvergleich). Dieses Zustimmungsersetzungsverfahren führen wir ggfs. für Sie durch.
8. Ist ein Gläubigervergleich oder gerichtlicher Zwangsvergleich nicht möglich, bereiten wir für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Dieser muss von Ihnen unterschrieben und beim Amtsgericht eingereicht werden. Wenn alles gut geht, kündigt das Amtsgericht die Restschuldbefreiung an, sofern Sie sich sechs Jahre wohlverhalten. Ihre alten Schulden sind damit durch die Verbraucherinsolvenz erloschen.
Wenn Sie Fragen haben oder mehr erfahren wollen zu Schuldbefreiung durch Vergleich, gerichtlichen Zwangsvergleich oder durch Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz) nehmen Sie bitte jetzt einfach Kontakt zu uns auf.