Schuldnerberatung: Gläubigervergleich

Der Gläubigervergleich hat zum Ziel, mittels eines alle Verbindlichkeiten erfassenden Schuldenbereinigungsplans eine außergerichtliche Einigung (Insolvenzvergleich) mit alle Gläubigern zu erzielen.
Als Betroffener müssen Sie sich für dieses außergerichtliche Verfahren an eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder an einen Anwalt wenden. Wenn der Gläubigervergleich scheitert, sind nur diese Stellen berechtigt, darüber eine Bescheinigung auszustellen, die für die weiteren Schritte benötigt wird.

Als auf das Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei erstellen wir für Sie den für den Gläubigervergleich erforderlichen Schuldenbereinigungsplan, in dem alle Forderungen Ihrer Gläubiger aufgenommen werden.

Sind alle Gläubiger zu einem Vergleich zur Schuldbefreiung bereit, schließen wir in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab. Dabei wird u.a. auch die Höhe der Ratenzahlung oder einer Einmalzahlung geregelt, damit Sie nach sechs Jahren oder der Einmalzahlung schuldenfrei sind.

Wenn aber der Schuldenbereinigungsplan von mindestens einem Gläubiger abgelehnt wird oder dieser nach der Ankündigung eines Schuldenbereinigungsplans weiterhin eine Zwangsvollstreckung betreibt, gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert.

Wenn Sie unser Mandant sind, stellen wir daraufhin die Bescheinigung aus, dass der Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist. Als nächstes prüfen wir dann für Sie, ob eine Schuldbefreiung durch gerichtlichen Zwangsvergleich oder eine Schuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren für Sie das Beste ist.