Strafrecht

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der für jede schuldhaft begangene Straftat nach deren Schwere bemessene Strafen vorsieht. Das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht umfassen mit ihren Verbotsnormen, Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften die Bereiche Arbeit, Wirtschaft und Privatleben.

Nur wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ermittelt und bestraft werden, kann die Sicherheit und Freiheit des Einzelnen gewährleistet werden. Aber genauso gilt, dass jede Ermittlung auch die Rechte des Einzelnen verletzen kann, nicht selten mit weit reichenden Folgen, insbesondere dann, wenn keine Hilfe durch einen Rechtsanwalt besteht.

Wer von einem Strafverfahren betroffen ist, befindet sich meistens in einer Extremsituation, in der jeder Schritt gut überlegt sein sollte, um - wenn möglich - Bußgelder, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen abzuschwächen oder abzuwehren. Das gelingt am besten, wenn Sie sich bereits im Ermittlungsverfahren so früh wie möglich von einem Anwalt vertreten lassen, gegebenenfalls schon bei der ersten behördlichen Vernehmung.

Wenn sich aus einer Straftat Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ergeben, vertreten wir als Ihr Anwalt Ihre Interessen auch vor dem Zivilgericht. Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht berühren häufig auch Fragen aus den Rechtsgebieten Insolvenzrecht und Steuerrecht, in denen wir über eine langjährige Erfahrung verfügen.

Wichtig: Je schwerer der Vorwurf, desto mehr gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, der Sie als Strafverteidiger vertritt, bevor Sie Angaben gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Haftrichter machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen!

Neueste das Strafrecht betreffende Themen werden bei der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. besprochen.