Der Gerichtsvollzieher

Bei Ihnen hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt? Was ist jetzt zu tun?

Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten per Gesetz zugewiesen ist, durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt (§ 753 Abs. 1 ZPO).

Zum Beispiel kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Pfändung beweglicher Sachen wegen Geldforderungen durch Inbesitznahme einer Sache des Schuldners und anschließender Verwertung, z.B. durch öffentliche Versteigerung, sowie Erlösauskehr, die Befriedigung des Gläubigers erreichen.

Voraussetzungen für das Einschreiten des Gerichtsvollziehers

Die Geldforderung des Gläubigers stellt ein Gericht in einem Vollstreckungstitel fest. Ohne den Titel darf der Gerichtsvollzieher keine Handlungen vornehmen. Titel sind zum Beispiel Urteile der Gerichte, Vollstreckungsbescheide, oder auch notarielle Schuldanerkenntnisse.

Mit dem Titel kann der Gerichtsvollzieher die Forderung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung beim Schuldner durchsetzen.

Was unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung zu verstehen ist, Voraussetzungen und den Ablauf erfahren Sie hier!

Für die Zwangsvollstreckung gelten allgemein die Voraussetzungen: Titel, Klausel, Zustellung. Erst wenn diese Vorliegen, darf der Gerichtsvollzieher seine Arbeit aufnehmen. Der Titel wird zunächst zugestellt und erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird durch die Geschäftsstelle des Gerichts eine Vollstreckungsklausel auf eine Urteilsausfertigung aufgedruckt.

Die Vollstreckungtitel in der ZPO. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung § 794 ZPO

Mithilfe der Verbraucherinsolvenz können Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers beendet werden

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Wer ist der Gerichtsvollzieher? Was sind seine Handlungsmöglichkeiten?

Der Gerichtsvollzieher ist Beamter. Er unterliegt der Dienstaufsicht eines Vorgesetzten. Grundlegende Regelungen über seine Aufgaben und Befugnisse sind wie für jedes staatliche Organ in einer Dienstordnung geregelt. Die Befugnisse und Aufgaben der Gerichtsvollzieher werden durch die Landesjustizverwaltungen der Länder bestimmt (§ 154 GVG).

Hier finden Sie Gerichtsvollzieherordnungen und Geschäftsanweisungen für das Land Berlin!

Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels, kann der Gerichtsvollzieher beispielsweise die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen betreiben (§§ 808ff. ZPO) oder Herausgabe von Sachen (§ 883 Abs. 1 ZPO) erwirken. Er ist für die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig (§§ 807, 802cff. ZPO) und hat eine Reihe von weiteren Aufgaben. Dazu gehören Regelbefugnisse (§§ 802a, 802b ZPO), Auskunftsrechte (§ 802l ZPO), Zustellung oder die Vornahme unvertretbarer Handlungen (§ 888 Abs. 1 ZPO).

Bei Ihnen hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt?

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