Anlegerschutz

Verschuldung wird oft ausgelöst durch eine fehlerhafte Anlageberatung. Häufig ist eine wertlose Immobilie, eine zweifelhafte Lebensversicherung oder ein letztlich wertloser Fonds verkauft worden.
Daher ist die Kanzlei Heckmann auch im Anlegerschutz aktiv und vertritt in den Bereichen Bankrecht und Kapitalmarktrecht immer mehr geschädigte Anleger.

Anlegerschutz
Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise sind spürbar. Hohe Renditeversprechen gepaart mit einem geringen Risiko – das wurde vielen Anlegern versprochen. Tatsächlich ist eine solche Kombination aber nicht möglich. Der Anleger, der seinem Berater vertraut hat, merkt oft erst Jahre später, dass Risiken bestanden, die er nicht kannte und auf die er nicht hingewiesen wurde. In manchen Konstellationen, wie atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen, treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen oder gehebelten Fondsprodukten ist es besonders schwer, die Risiken zu durchblicken. Aber auch bei Renten-oder Lebensversicherungen werden die Modalitäten mitunter falsch dargestellt.

Im Kapitalanlagerecht können dabei in erster Linie Ansprüche an den Berater oder den Produktgeber bestehen. Darüber hinaus kommen Ansprüche gegen Dritte, die Vertrauen in Anspruch genommen haben, in Betracht.

Beraterhaftung
Der Anlageberater oder die Anlageberaterin hat die Pflicht, richtig und vollständig zu beraten.
Ein Anlageberater muss seine Kunden anlage- und anlegergerecht beraten. Das heißt, er muss über alle entscheidungsrelevanten Informationen aufklären. Tut er dies nicht, kommen Schadenersatzansprüche in Betracht. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anleger eine fundierte Grundlage für seine Entscheidung hat. Denn fehlen dem Anleger derlei Informationen, kann es sein, dass er ein Produkt abschließt, welches für ihn nicht sinnvoll ist.
Anlegergerecht beraten heißt, der Berater muss den Wissensstand, das Anlageziel und die Risikobereitschaft des Kunden erfragen und bewerten.

Einen Sonderfall bietet die so genannte Kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Diese tritt ein, wenn Provisionen gezahlt wurden, über die der Kunde nicht aufgeklärt wurde. Auch dies stellt einen Beratungsfehler dar.

Wenn Ihnen ein Anlageprodukt oder eine Kapitalanlage verkauft wurde, die sie eigentlich niemals haben wollten oder deren Risiken Sie nicht kannten, dann prüfen wir gerne Ihre Ansprüche.

Prospekthaftung
Viele Anleger bekommen bei Zeichnung der Kapitalanlage einen Hochglanzprospekt, der die guten Möglichkeiten der Kapitalanlage aufzeigt. Solche Prospekte müssen aber auch die Risiken, die mit der Anlage einhergehen richtig darstellen. Tun sie das nicht, so kommen Schadenersatzansprüche gegen die Emittenten in Betracht.

Auseinandersetzungsguthaben
Der Vertrag ist beendet, aber die Gesellschaft schreibt Ihnen nun, dass das Geld erst in mehreren Jahren in Raten ausgezahlt werden soll? Wir prüfen gerne die Vertragsbedingungen und zeigen Ihnen gegebenenfalls Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihres Anspruches auf.

Sie haben weiter Fragen zum Anlegerschutz? Oder Sie haben Fragen zum Kapitalanlagebetrug? Kontaktieren Sie uns (Tel.: 030 4050 4030).