Allgemeines Strafrecht

Ein wichtiger Begriff im Strafrecht ist die Tat (Straftat). Wichtig: Der Begriff der Straftat umfasst auch eine Nicht-Tat, das so genannte Unterlassen, das auch strafbar sein kann. Weiterhin muss eine Straftat in den meisten Fällen vorsätzlich begangen worden sein. Allerdings reicht bei einigen Taten auch schon das so genannte fahrlässige Handeln.

Der Begriff „allgemeines Strafrecht“ ist als solcher nicht definiert. Darunter werden häufig solche Straftaten verstanden, die in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wurden, aber sich nicht in so genannten strafrechtlichen Nebengesetzen wie z.B. dem Betäubungsmittelgesetz, dem Chemikaliengesetz, Tierseuchengesetz oder dem Naturschutzgesetz finden.
Häufig vorkommende Delikte, die unter das Strafrecht fallen, sind z.B.:

  • Betrug
  • Diebstahl
  • Einbruchsdiebstahl
  • Erpressung
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Nötigung
  • Raub
  • Sachbeschädigung
  • Verstoß gegen das Waffengesetz
  • Verstoß gegen das Wehrstrafgesetzbuch
  • Volksverhetzung

Wenn Sie von einem Strafverfahren betroffen sind, sollten Sie Ihre wichtigsten Rechte als Beschuldigter wahrnehmen: das Recht zu Schweigen (schon im Ermittlungsverfahren und bei der ersten behördlichen Vernehmung) und das Recht, sich von einem Strafverteidiger Ihrer Wahl helfen zu lassen.

Anders als der Beklagte kann ein Rechtsanwalt als dessen Strafverteidiger Einsicht in Akteninhalt nehmen und dadurch durch seine Verteidigung gegebenenfalls eine drohende Strafe abwehren oder abschwächen.

Wichtig: Gegen Ersttäter und bei geringfügigeren Straftaten wird häufig mit dem so genannten Strafbefehl vorgegangen. Wenn Sie oder Ihr Rechtsanwalt nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen einen erlassenen Strafbefehl einlegen, wirkt der Strafbefehl wie eine rechtskräftige Verurteilung durch einen Strafrichter.

Je schwerer der Vorwurf, desto mehr gilt: Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, der Sie als Strafverteidiger vertritt, bevor Sie Angaben gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Haftrichter machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen!